Mieterverein Dortmund - Nr. 67

Klimaneutrales Quartier: Abriss als Zukunftsmodell? Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. www.mieterverein-dortmund.de Ampelkoalition: Heizkostenzuschuss beschlossen 18. JG. Nr. 67, I/2022 Rechtsberatung: Infos zu Kündigungen Titelbild: age

Mieterforum I/2022 2 Intern Editorial .................................... S. 2 Intern Neue Angebote .......................... S. 3 Intern Unterlagen zur Rechtsberatung... S. 4 Wohnungspolitik Heizkostenzuschuss .............. ..... S. 6 Wohnungspolitik 7-Punkte-Plan.............................. S. 7 Wohnungspolitik Minusrekord .............................. S. 8 Aktuell Proteste gegen Vonovia .............. S. 9 Mietrecht Antworten und Urteile ...............S. 10 Titel Interview mit Jan Steiger. ...........S. 12 Titel Zukunftsmodell Abriss?..............S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Alexandra Gehrhardt (age), Martin Grebe (mag), Aichard Hoffmann (aha), Mirko Kussin (mik), Martin Krämer, Özlem Yildiz, Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Dr. Tobias Scholz (ts), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Auflage: 18.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Seit knapp zwei Jahren beschäftigt nun schon die Covid-19-Pandemie sowohl das gesellschaftliche Leben, die Politik, aber auch die Beratung im Mieterverein. Ebenso lange ist unsere Geschäftsstelle in der Kampstraße für den Publikumsverkehr geschlossen, weil ihr Grundriss und der Zuschnitt der Beratungszimmer es unmöglich machte, die geforderten Sicherheitsabstände einzuhalten. Wir möchten sicherstellen, dass Ihr Besuch bei uns kein Gesundheitsrisiko darstellt. Gleichzeitig ist unser Ziel, Ausfälle im Team der Geschäftsstelle durch Krankheit und Quarantäne zu vermeiden, da dies die Arbeit des Vereins massiv einschränken würde. Nach einigen, auch technischen, Umstellungen, soll die Geschäftsstelle ab dem 4. April wieder für den Publikumsverkehr Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspezifische Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgehen Veranstaltungstipps Impressum Foto: pixabay / bearbeitet Foto: Passivhaus Institut Foto: Martina Hengesbach Foto: aha Foto: age :: : 07.03. 19:00 Uhr Start Wearing Purple - Filmvorführung im sweetSixteen (Stadt für alle Ruhr) Immermannstr. 29 44147 Dortmund :: : 10.03. 18:00 Uhr Digitale Informationsveranstaltung zur Energiekrise (mit Verbraucherzentrale und Caritas Dortmund). Informationen auf der Homepage des Mieterveins. :: : 07.04. 19.00 Uhr Schimmel und andere Wohnungsmängel VHS Waltrop Ziegeleistraße 14 45731 Waltrop geöffnet werden. Eine bereits früher geplante Öffnung hatten wir aufgrund der beginnenden Omikron-Welle noch einmal verschoben. Angesichts der aktuellen Entwicklungen sind wir jedoch zuversichtlich, dass es im Frühjahr klappt. Ganz so wie „früher“ wird es aber nicht: Wir haben das Beratungsangebot der aktuellen Nachfrage angepasst. Genaueres können Sie auf den nächsten Seiten lesen. Empfang Geschäftsstelle Ab dem 4. April finden Sie den Empfang des Mietervereins vorerst in der 3. Etage, statt in der 2. Etage. Der Platz ist hier begrenzt. Wir bitten Sie daher, Anliegen wie Terminvereinbarung, Übermittlung von Unterlagen oder Mitteilungen von Änderungen zur Mitgliedschaft möglichst telefonisch, per E-Mail, über unsere Online-Formulare oder per Brief zu erledigen. Für Ihren Besuch ist das Tragen einer FFP2-Maske notwendig. WICHTIG: Beratungstermine finden nur dann in der Geschäftsstelle statt, wenn ein „Büro-Termin“ konkret vereinbart wurde. Mehr dazu auf der nächsten Seite.

Mieterforum I/2022 3 ::: Intern Die Bedarfe in der Rechtsberatung haben sich in den letzten Jahren verändert. Der Mieterverein passt sich hier entsprechend an. So haben etwa sehr viele Vereinsmitglieder die Umstellung auf den Telefontermin als Regelfall begrüßt. Doch auch dem Wunsch nach Beratungsgesprächen in der Geschäftsstelle kommen wir gerne wieder ab dem 04.04.2022 nach – sofern sich die Lage nicht gravierend verschlechtert. Dazu wird es einige weitere Anpassungen in der Beratung geben. Die einzelnen Angebote haben wir Ihnen zusammengestellt. 1. Hotline – für die schnelle Nachfrage Wenn Sie allgemeine Fragen haben, die nicht einen laufenden Fall betreffen, können Sie eine erste Einschätzung erhalten, ob ein kurzfristiges Handeln notwendig oder möglich ist oder aber ein Beratungstermin erforderlich ist. Hier erreichen Sie wechselnd einzelne Rechtsberater:innen unseres Teams. Mo, Mi-Fr 9:00-12:00 Uhr, Di 11:00 bis 12:00 Uhr und Mo-Do: 16:00-17:30 Uhr unter: 0231 / 55 76 56 56 2. Beratungstermine Für ausführlichere Absprachen mit Ihre:r Rechtsberater:in vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Zentrale: 0231 / 55 76 56 0. Die Termine finden stan- dardmäßig telefonisch statt. Bitte reichen Sie alle notwendigen Unterlagen (siehe Seite 5) spätestens zwei Werktage vor dem Termin ein. Bei einem Termin in der Geschäftsstelle können Sie die Unterlagen auch in Kopie mitbringen. Telefonische Beratungstermine Ihr:e Rechtsberater:in ruft Sie an. Sie müssen nicht zu uns in die Geschäftsstelle kommen und sparen die Wegezeit ein. Neu: per Video Auf Wunsch kann der Beratungstermin auch als Videotermin über die Plattform Zoom durchgeführt werden. Teilen Sie uns dies bitte bei der Terminvereinbarung mit. Sie erhalten dann Zugangsdaten mit den Datenschutzhinweisen per E-Mail. Diese können Sie auch unter mvdo.de/datenschutz.html einsehen. In der Geschäftsstelle (ab 04.04.2022) Wir haben eine Reihe von Präsenzterminen in der Geschäftsstelle freigehalten. Diese können wir jedoch nur in begrenzter Anzahl anbieten. Bitte nehmen Sie den Termin möglichst alleine wahr; in Ausnahmefällen, (z.B. bei Unterstützungsbedarf, Übersetzung notwendig) können Sie auch zu zweit zum Beratungstermin erscheinen. Voraussetzung hierfür sind das Tragen einer FFP2- Maske. Bei Terminen gilt die 3G Regel mit einem tagesaktuellem Nachweis. Bitte beachten Sie auch ggf. kurzfristigere Anpassungen. 3. Kurzberatung am Telefon In der Kurzberatung können Sie zu laufenden Fällen Nachfragen klären und Neuigkeiten besprechen. In dringenden Fällen können Sie hier auch eine kurze Ersteinschätzung bekommen. In der Kurzberatung besteht in der Regel nur die Möglichkeit eines Gesprächs von wenigen Minuten. Ihr:e Rechtsberater:in kann entscheiden, ob ein Beratungstermin zur Klärung notwendig ist und bei Notfällen gegebenenfalls einen Nottermin vergeben. Bitte beachten Sie die teilweise angepassten Zeiten der Kurzberatung auf der Rückseite des Heftes. 4. Hinweise zu Anfragen per Brief, E-Mail oder Online-Formular Wenn Sie uns Anfragen per Brief, E-Mail oder über unsere Online-Formulare zukommen lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: • Schicken Sie alle notwendigen Unterlagen direkt mit (siehe Seite 4-5), Ihr Anliegen wird dann Ihre:r Rechts- berater:in vorgelegt. • Achten Sie bitte auf die Lesbarkeit der Kopien. Zudem erleichtert uns die Zu- sendung eines PDF je Dokument die weitere Verarbeitung. Am Smartphone nutzen Sie am besten eine Scan-App. Diese ist teilweise vorinstalliert. Oder Sie nutzen eine kostenfreie Version im App-Store, z.B. Adobe Scan oder Microsoft Lens. • Die Erfahrung zeigt, dass zwar eine Reihe von Anliegen ohne Gespräch mit Ihnen bearbeitet werden können, in sehr vielen Fällen ist jedoch eine Rücksprache erforderlich. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung, ob Sie • einen Beratungstermin (siehe Punkt 2) vereinbaren müssen • oder ein Anruf in der Kurzberatung (siehe Punkt 3) ausreicht. Foto: pixabay / bearbeitet Rechtsberatung Bewährte und neue Angebote Neu: Beratungstermine können auf Wunsch auch als Videocall durchgeführt werden.

Mieterforum I/2022 4 ::: Intern Unterlagen für die Rechtsberatung Ihre Mitwirkung ist gefragt Wenn Sie ein Anliegen in der Rechtsberatung klären möchten, werden verschiedene Unterlagen für eine qualifizierte Rechtsberatung benötigt. Für einen Beratungstermin müssen die Unterlagen (per E-Mail oder in Kopie) spätestens zwei Werktage vor dem Beratungstermin eingegangen sein. Bei einem Termin in der Geschäftsstelle können Sie die Unterlagen auch in Kopie mitbringen. • Das A und O ist der vollständige aktuelle Mietvertrag einschließlich Anlagen • Schriftverkehr Ihres Vermieters, ggf. der Behörde und von Ihnen zum Beratungsthema. Je nach Beratungsgrund können bestimmte Unterlagen benötigt werden. Prüfen Sie daher bei einer Anfrage und vor einem Beratungstermin welche Unterlagen Sie benötigen. Für bestimmte Themen haben wir Checklisten entwickelt, so dass Sie auf Rückfragen bestmöglich vorbereitet sind. www.mvdo.de/rechtsberatung.html Unterlagen je Beratungsthema Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete § 558 (Mietspiegel) • die aktuelle Mieterhöhung • vorangegangene Mieterhöhungen aus den letzten drei Jahren (keine Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen) • Für Internetnutzer mit Wohnung in Dortmund: Nutzen Sie den OnlineMietspiegelrechner unter mvdo.de/ mietspiegel.html und senden uns das Ergebnis-PDF zu. Modernisierungen (gemäß § 559 BGB) • Modernisierungsankündigung • Modernisierungsmieterhöhung (soweit bereits vorliegend) • Beachten Sie die „Checkliste Modernisierung“ zur Vorbereitung Betriebs- und Heizkostenabrechnungen • Aktuelle Abrechnung und die des Vorjahres • Nutzen Sie die „Checkliste Betriebskosten“ zur Vorbereitung Mahnungen und Zahlungsaufforderungen • Mahnschreiben mit Mietkontoauszug (ggf. bei:m Vermieter:in anfordern / im Kundenportal einsehen)

Mieterforum I/2022 5 ::: Intern Wohnungsmängel • Nutzen Sie unsere „Checkliste Wohnungsmängel“ zur Vorbereitung. • Auf unserer Internetseite finden Sie auch eine Muster-Mängelanzeige, die Sie selbst schon verschicken können. Kaution • Zahlungsnachweis Kaution • Kautionsabrechnung Kostensenkungsaufforderung von Jobcenter oder Sozialamt • Aktueller Leistungsbescheid • Aktuelle Betriebskostenabrechnung • Vollmacht; einen Vordruck erhalten Sie auf www.mvdo.de oder in der Geschäftsstelle Schönheitsreparaturen • Übergabeprotokoll (soweit vorhanden) Wie wollen Sie Ihr Mieterforum lesen? Ab der Ausgabe III/2022 wird das Mieterforum nur noch auf Ihren Wunsch hin per Post verschickt. Wenn Sie das Mieterforum weiterhin auf Papier beziehen möchten, geben Sie uns eine kurze Rückmeldung. Wenn Sie einen Versand per E-Mail wünschen, teilen Sie uns dies ebenfalls bitte mit. Auf unserer Webseite können Sie auch online bequem durch das Mieterforum blättern.

Mieterforum I / 2022 6 ::: Wohnungspolitik Nach den Plänen von Bauministerin Klara Geywitz sollen Ein-Personen-Haushalte einmalig 135€ bekommen, Zwei-Personen-Haushalte 175€. Für jede weitere Person sind noch einmal 35€ vorgesehen. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 115€. Den Heizkostenzuschuss erhalten deutschlandweit rund 2,1 Millionen Haushalte, die meisten davon automatisch und ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen. Lediglich Studierende und Auszubildende müssen einen Antrag stellen. In Bochum waren zuletzt 4.300 Haushalte im Wohngeldbezug. Heizkostenzuschuss beschlossen Das Bundeskabinett hat die einmalige Wiedereinführung eines Heizkostenzuschusses beschlossen. Neben Haushalten, die Wohngeld bekommen, sollen die Unterstützung auch Studierende mit Bafög sowie Bezieher:innen von AufstiegsBafög und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Einen Heizkostenzuschuss hat es in den Jahren 2009 und 2010 schon einmal gegeben. Er wurde jedoch zum 1. 1. 2011 wieder abgeschafft. Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert seither seine Wiedereinführung. So begrüßt der Mieterbund denn auch den Kabinettsbeschluss, hält die Höhe aber für völlig unzureichend. Zu wenig „Der Zuschuss reicht leider nicht aus, um die Mehrkosten wirklich abzufedern“ erklärt DMB- Präsident Lukas Siebenkotten. Private Haushalte mussten allein für den Zeitraum September bis Dezember 2021 Preissteigerungen bei Öl- und Gas von 50 bis 99 Prozent hinnehmen. Der erhöhte CO2-Preis und die bereits erfolgten Preiserhöhungen für 2022 sind da noch nicht einberechnet. Die Energiepreise steigen gerade in der Grundversorgung massiv an: 1.858 Grundversorger haben ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr und Haushalt. /bodoev /bodo_ev bodo SCHAFFT CHANCEN Gute, gebrauchte Bücher in bodos Buchläden und in bodos Online-Shop! Unserer Buchläden: Dortmund, Schwanenwall 36 – 38 Bochum, Königsallee 12 www.bodoev.de | bodoev.shopnetzwerk.com BÜCHER SCHAFFEN STELLEN! Der Deutsche Mieterbund fordert daher Maßnahmen, die deutlich mehr Haushalte erreichen und diese sofort entlasten. Dazu gehören Sofortmaßnahmen wie die Aussetzung von Strom- und Gassperren und die Senkung des Strompreises. Zudem müssen bei der Berechnung des Wohngeldes künftig die gesamten warmen Wohnkosten durch gesonderte Heizkosten- und Stromkostenkomponenten berücksichtigt werden und es muss endlich die lang versprochene Klimakomponente für Empfänger von Wohngeld im Rahmen energetischer Sanierungen eingeführt werden. Ansprüche prüfen! Zum 1. Januar 2022 wurde des Wohngeld erneut erhöht. Im Schnitt 13 € sollen die berechtigten Haushalte im Monat mehr erhalten. Dabei steigen stets auch die Einkommensgrenzen. Wer also bisher kein Wohngeld bezieht, sollte erneut prüfen, ob sie:er nicht jetzt zum Kreis der Abspruchsberechtigten gehört. Bei einem Antrag auf Wohngeld bis zum 31. März 2022 profitiert man auch automatisch vom Heizkostenzuschuss. Achtung: Ohne Wohngeld gibt es keinen Heizkostenzuschuss! www.wohngeldrechner.nrw.de

Mieterforum I / 2022 7 ::: Wohnungspolitik Zur Sache Das Verbändebündnis besteht aus: – Deutscher Mieterbund – Bundesverband Verbraucherzentrale – Deutsche Umwelthilfe – Bund der Energieverbraucher – Bundesverband Wärmebündnis – co2online – KKI – natureplus – Sozialverband VdK Die neue Bundesregierung muss jetzt schnell und angemessen handeln, weil die Belastungsgrenze vieler Haushalte bereits überschritten ist. So ist der geplante Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger zu niedrig und soll erst im Sommer kommen. Über benötigte Sofortmaßnahmen wie die Aussetzung von Strom- und Gassperren oder die Senkung des CO2-Anteils am Strompreis besteht Unklarheit. Der vorläufige Förderstopp von energetischen Sanierungen muss schnellstmöglich beendet werden, zudem mangelt es an einem konkreten Zeitplan zur Fortsetzung. Von ambitionierteren Klimaschutzmaßnahmen wie einem Sofortprogramm zum Ausbau erneuerbarer Wärme oder einer Einführung von Mindest-Effizienzstandards für den Gebäudebestand kann bisher keine Rede sein. Das Verbändebündnis fordert die Bundesregierung daher zum Handeln auf: Mieter:innen leiden „Mieterinnen und Mieter leiden unter den höchsten Strompreisen in Europa, den aktuellen Preissprüngen auf dem Öl- und Gasmarkt und der vollen CO2-Preis-Umlage für Heizung und Warmwasser. Ein ‚Weiter so‘ kann es jetzt nicht mehr geben – die Energiekostenkrise kommt spätestens seit dem Jahreswechsel mit massiven Kostensteigerungen bei den privaten Haushalten an“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, die aktuelle Situation. „Der Förderstopp der KfW-Programme hat gezeigt, wie dringend eine Überarbeitung der Förderpolitik ist. Ein Großteil der Förderung floss bislang in den Neubau und teilweise in Standards, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind. Die Fördermittel müssen von heute jährlich rund 17 Milliarden Euro auf 25 Milliarden Euro angehoben und langfristig verstetigt werden. Nur so lässt sich eine ausreichende Modernisierungsgeschwindigkeit im Gebäudebestand zur Erfüllung der Klimaziele erreichen“, sagt Dr. Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. Abhängigkeit reduzieren „Neben Sofortmaßnahmen, wie dem Aussetzen von Strom- und Gassperren, müssen der Energieverbrauch im Gebäudesektor und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zur Wärmeerzeugung reduziert werden. Denn diese Energieträger kommen in der Mehrzahl aller Wohnungen zum Einsatz, der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor ist mit 15 Prozent bisher viel zu niedrig“, sagt Dr. Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Sofortmaßnahmen Das Verbändebündnis fordert daher in einem Positionspapier sieben Sofortmaßnahmen, die zielgerichtet die Geldbeutel der einkommensarmen Haushalte entlasten und zugleich Anreize für mehr Klimaschutz setzen: 1. Strom und Gassperren verhindern 2. Verbraucher:innen beim Strompreis entlasten 3. Mittel für die Förderung klimakompatibler Gebäude erhöhen und Kosten fair verteilen 4. Einführung von Mindest-Effiziensstandards für den Gebäudebestand 5. Sofortprogramm zum Ausbau erneuerbarer Energien 6. CO2-Preis klima- und mieterfreundlich gestalten 7. Wohngeld erhöhen – Energiekosten einbeziehen und Klimakomponenten umsetzen Verbändebündnis fordert 7-Punkte-Plan Ein Bündnis aus Mieter-, Umwelt- und Verbraucherverbänden fordert vor dem Hintergrund der massiven Steigerung der Energiekosten mit einem 7-Punkte-Plan Sofortmaßnahmen zur Entlastung von einkommensarmen Haushalten und mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Verbände beobachten mit Sorge, dass die Energiekostenkrise ungebremst bei den privaten Haushalten ankommt; so haben zahleiche Grundversorger ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht. DMB-Direktorin Dr. Melanie Weber-Moritz

Mieterforum I / 2022 8 ::: Wohnungspolitik Foto: BM WSB Die neue Bundesregierung ist offenbar angetreten, das Thema Wohnen ernster zu nehmen, als ihre Vorgängerinnen. Seit das Ampel-Bündnis steht, gibt es in Berlin wieder ein echtes Bauministerium. Es steht in der Krausenstraße, befindet sich noch mitten im Umbau und heißt mit vollständigem Namen „Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“. Dass es zuletzt ein eigenständiges Ministerium für Bauen und Wohnen bei der Bundesregierung gab, ist 24 Jahre her. Der damalige Minister hieß Eduard Oswald, kam von der CSU und saß noch in Bonn. Die rot-grüne Koalition unter Kanzler Schröder degradierte das Bau-Ressort 1998 zum Anhängsel an das Verkehrsministerium, wo es auch die meiste Zeit der Ära Merkel blieb. In der letzten Legislaturperiode war es bei Innenminister Seehofer angesiedelt. Eine Überraschung auch der Name der Chefin: Klara Geywitz, 46, ist seit dem 8. Dezember die neue Bauministerin. Die gebürtige Potsdamerin trat schon als 18-Jährige der SPD bei, saß im Potsdamer Stadtrat und im Brandenburger Landtag. Deutschlandweit bekannt wurde sie 2019, als sie gemeinsam mit Olaf Scholz für den SPD-Vorsitz kandidierte, aber dem anderen Duo Saskia Esken / Norbert WalterBorjahns unterlag. Neue Bauministerin NRW: Minusrekord beim Wohnungsbau Das NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ aus Mieterbund, Gewerkschaften und Sozialverbänden kritisiert, dass damit jährlich auch deutlich weniger Wohnungen gebaut werden, als aus der Bindung fallen. Bereits zum Halten des derzeitigen Standes wären mehr als 17.000 neue geförderte Wohnungen notwendig. Für eine Rückkehr auf ein früheres Niveau müssten jährlich rund 23.000 Wohnungen gefördert werden. Das entspräche auch der Zielstellung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Auch der Versuch, in einem Modellprojekt Belegungsrechte anzukaufen und damit im Bestand preisgebundene Wohnungen zu erhalten, müsse für 2021 als gescheitert angesehen werden, urteilt das Bündnis: In keinem einzigen Fall hätte über das Modellprojekt des Landes 2021 ein solcher Ankauf in den vier Projektkommunen realisiert werden können. „Das Land läuft mit seinen Förderbedingungen den Gewinnerwartungen der Wohnungswirtschaft sowie den gestiegenen Baukosten und Grundstückspreisen hinterher“, heißt es in einer Stellungnahme von „Wir wollen wohnen!“. „Trotz stetiger Erhöhung der Fördermittel je Wohnung auf zuletzt durchschnittlich ca. 130.000 € wurden wiederum große Teile der Mittel nicht abgerufen. Gemeinsam mit den Restmitteln aus den vergangenen Jahren schiebt das Land damit rund 540 Mio. € nicht verausgabter Mittel vor sich her. Unter diesen Verhältnissen scheint es geboten, dass das Land selbst aktiv wird: Das Bündnis fordert eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft.“ Die Wohnraumförderrichtlinien seien bedauerlicherweise auch nicht dazu geeignet, den Bestand an barrierefreiem, altengerechtem Wohnraum sukzessive zu erhöhen. Denn dass beim geförderten Wohnungsbau Abstriche an der Barrierefreiheit gemacht werden dürfen, ist für das Bündnis nicht akzeptabel. Neben einem klaren Bekenntnis zur Barrierefreiheit müssten die Mittel für barrierefreies Bauen und den Abbau von Barrieren im Bestand aufgestockt werden. Außerdem kritisiert das Bündnis, dass die genehmigten Fördermieten in vielen Kommunen von den Höchstgrenzen im Bereich der Kosten der Unterkunft für die Empfänger:innen Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2 abweichen. Wohnungen zu fördern, die dann noch nicht einmal von denjenigen bezogen werden können, die eine Förderung am nötigsten haben, sieht das Bündnis als untragbar an. Nach Mitte Februar von der NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach vorgestellten Zahlen sind im Jahr 2021 nur 5.239 Mietwohnungen mit Fördermitteln des Landes errichtet worden – der niedrigste Wert seit 2015. Im Vergleich zu 2020 wurden einschließlich Modernisierungs- und Eigentumsförderung rund 15% weniger geförderte Wohnungen bewilligt.

Mieterforum I/2022 9 ::: Aktuell Am 29. April findet die Aktionärsversammlung der Vonovia SE statt, der größten Wohnungsgesellschaft in Deutschland. Eine Woche vorher, am 23. April, lädt ein bundesweites Bündnis aus Mietervereinen, Mieterinitiativen und Aktivist:innen zur Demonstration gegen die Geschäftspolitik der Vonovia am Unternehmenssitz in Bochum ein. Bei der Hauptversammlung wird die Vonovia verbesserte Gewinnzahlen feiern und gestiegene Dividendenausschüttungen an die Aktionär:innen absegnen. In der Selbstdarstellung präsentiert sie sich als sozialer und ökologischer Vorzeigekonzern. Gerade Vonovia-Vorstand Rolf Buch spricht in den letzten Monaten auffällig oft in verschiedenen Medien über die aktuelle Wohnungskrise. Im Handelsblatt forderte er eine Enquete-Kommission, die die Mietenpolitik neu aufstellt. Denn klar sei: „Die Politik muss die Sorgen der Menschen, ob sie ihre Miete künftig noch bezahlen können, ernst nehmen und Lösungen erarbeiten.“ Im Spiegel Wirtschafts-Talk „Business Unusual“ sagte er: „Wir müssen aufpassen, dass Bestandsmieten nicht explodieren.“ Und auch: „Die Menschen müssten in ihren Wohnungen leben können, ohne Angst zu haben, diese zu verlieren.“ Tatsächlich aber gehen die horrenden Gewinne der Vonovia zu Lasten der Mieter:innen, auch im Ruhrgebiet. Immer wieder berichtet das Mieterforum von Beschwerden bei Deutschlands größtem Wohnungskonzern. Teure Modernisierungen, hohe Neuvermietungsmieten und neue, undurchsichtige Nebenkosten machen ehemals günstige Wohnungen für viele unbezahlbar. Nach zwei Groß-Übernahmen, 2015: Gagfah, 2021: Deutsche Wohnen, verschmolzen die größten deutschen Wohnungsunternehmen zur größten Vermieterin Europas. Damit nehmen die Marktmacht und der politische Einfluss der Vonovia immer bedrohlichere Ausmaße an. Die Demonstration startet am 23. April um 13 Uhr in der Bochumer Innenstadt und führt zu einer Abschlusskundgebung an der Vonovia Geschäftsstelle. Der genaue Startpunkt steht noch nicht fest. Auf der Internetseite des Mietervereins werden die näheren Informationen rechtzeitig vorher mitgeteilt. (mar) Foto: Aichard Hoffmann Heizkostenübersicht kann teuer werden Wie im letzten Mieterforum berichtet, müssen ab 2022 für viele Wohnungen monatliche Übersichten zum Heizkostenverbrauch verschickt werden, damit eine böse Überraschung in der jährlichen Abrechnung möglichst ausbleibt. Im Januar teilte Vonovia mit, dass die Informationen im Kundenportal zugänglich sind. Wer das digitale Angebot nicht nutzen kann oder möchte, kann die Übersichten auch per Post erhalten. Dann werden allerdings die Portogebühren fällig. Aus Sicht des Mietervereins ist dies nicht zulässig. Es bestätigt zudem die Befürchtungen, dass für viele Menschen eher neue Kosten entstehen. Bereits im vergangenen Jahr protestierten Aktivist:innen vor der Vonovia-Zentrale in Bochum. Aktionärsversammlung Protest gegen Vonovia & Co.

Mieterforum I/2022 10 ::: Mietrecht vertrag mit der Zustimmung aller Seiten ist selbstverständlich immer möglich. Kann ich meine Wohnung auch per E-Mail oder über einen Messengerdienst kündigen? Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. E-Mail und Messenger zählen juristisch nur als Textform. Schriftform bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben werden muss. Dies ist bei den beiden Optionen nicht der Fall. Dies gilt auch, wenn ich eine handschriftliche Kündigung einscanne und per E-Mail verschicke. Eine mündliche Kündigung im Streit – beispielsweise per Sprachnachricht – ist daher auch nicht wirksam. Wir haben uns getrennt. Jetzt möchte ich ausziehen. Mein Partner bleibt in der Wohnung. Was muss ich beachten? Wenn zwei Menschen gemeinsam eine Wohnung anmieten und beide den Vertrag Ich wohne seit über 20 Jahren in der Wohnung und möchte kündigen. Meine Vermieterin besteht auf einer Kündigungsfrist von 12 Monaten. Ist das richtig? Grundsätzlich nicht. Seit der Mietrechtsreform können Mieter:innen mit einer Frist von drei Monaten kündigen, auch wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für vorher geschlossene Verträge. In sehr seltenen Fällen kann es jedoch Ausnahmen geben. In meinem Vertrag steht, dass ich erst nach zwei Jahren kündigen darf. Habe ich doch eine Möglichkeit früher zu kündigen? Wenn im Vertrag eine Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, besteht auch keine Möglichkeit, den Vertrag früher einseitig zu beenden. Voraussetzung für einen derartigen Kündigungsausschluss ist, dass er für Mieter und Vermieter vereinbart ist Etwas anderes gilt, wenn beispielsweise die Gesundheit aufgrund von Mängeln gefährdet ist oder ähnliche gravierende Einschränkungen bestehen. Dann kann auch fristlos gekündigt werden. Dazu sollten Sie sich jedoch vorher unbedingt beraten lassen. Ich möchte sofort raus und kenne auch jemanden, der die Wohnung übernehmen möchte. Geht das überhaupt? Das Gerücht, dass die Wohnung auch kurzfristig gekündigt werden kann, wenn man potentielle Nachmieter:innen findet, hält sich hartnäckig. Es gibt aber kein Gewohnheitsrecht hierfür. Die Kündigungsfrist gilt weiterhin. Ein Aufhebungsunterschreiben, sind sie beide Vertragsparteien. Das Mietverhältnis kann dann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Wenn Sie ohne Kündigung ausziehen, haften Sie weiter für die Miete. Erforderlich ist eine Vereinbarung mit Ihre:r Vermieter:in und Ihrem Partner, dass Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden. Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, aber die Wohnung kann zum vereinbarten Termin nicht bezogen werden. Kann ich dann aus dem Vertrag aussteigen? Von einem Mietvertrag kann man in der Regel nicht zurücktreten. Das heißt, ab Unterschrift gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn der Einzug in die Wohnung, auch nach Fristsetzung, verwehrt wird oder nicht möglich ist, kann das Mietverhältnis unter Umständen fristlos beendet werden. Lassen Sie sich hierzu beraten. Aus der Rechtsberatung Antworten zum Thema Kündigung Rechtsberaterin Özlem Yildiz antwortet auf Ihre Fragen. Foto: Martina Hengesbach Wenn man die eigene Wohnung verlassen möchte, hat man meistens den Kopf voll mit anderen Themen wie Umzug und einem neuen Lebensabschnitt. Worauf es ankommt, damit das alte Mieterverhältnis korrekt beendet wird, erläutert Rechtsberaterin Özlem Yildiz.

Mieterforum I/2022 11 ::: Mietrecht Fazit Das Urteil schafft Rechtsklarheit. Ein bisher heilloses Durcheinander bei der Rechtsprechung von Amts- und Landgerichten, die völlig widersprüchlich war, ist mit der Entscheidung vorbei. Dies ist allerdings der einzige positive Aspekt für Mieter:innen. Nunmehr droht, wie im Falle der klagenden Mieterin, eine hohe Kostenbelastung, die gerade größere Bäume verursachen. AZ: BGH VIII ZR 107/20 Räumung trotz nachgeholter Mietzahlung Der Fall Ein Berliner Mieter minderte die Miete wegen verschiedener Mängel. Nachdem Mietrückstände in Höhe von circa 2.600,00 € aufgelaufen waren, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis wegen Zahlungsrückstand fristlos. Zugleich kündigte sie das Mietverhältnis ordentlich zum Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist. Da der Mieter nicht auszog, erhob sie Räumungsklage. Nach Zustellung der Räumungsklage zahlte der Mieter die gesamten Mietrückstände nach. Daraufhin wies das Landgericht Berlin die Räumungsklage ab. Dagegen legte die Vermieterin Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof ein. Die Entscheidung Der BGH gab der Vermieterin Recht. Tatsächlich räume das Gesetz einem Mieter, dem wegen Mietrückständen gekündigt worden ist, die Möglichkeit ein, die Kündigung zu „heilen“. Dafür muss er spätestens innerhalb von zwei Monaten, nachdem er eine Räumungsklage bekommen hat, den gesamten Mietrückstand vollständig nachzahlen. Dann wird die Kündigung unwirksam. Jurist:innen sprechen hier von einer sogenannten Schonfrist. Nach dem Gesetzeswortlaut gilt diese Schonfrist allerdings nur bei fristlosen Kündigungen. Anders als das Landgericht Berlin sahen die Karlsruher Bundesrichter daher keinerlei Spielraum, die Schonfrist auch auf eine ordentliche Kündigung anzuwenden. Die Sache wurde daher an eine andere Kammer des Berliner Landgerichts zurückgewiesen. Diese muss nun entscheiden, ob die ordentliche Kündigung wegen der behaupteten Mängel unbegründet war. Fazit Der Bundesgerichtshof hält an seiner bisherigen Linie fest. Mieter:innen können trotz Zahlung im Prozess eine fristlose Kündigung nicht „heilen“, wenn d:ie Vermieter:in zugleich ordentlich gekündigt hat. Dies führt in der Praxis bereits dazu, dass Sozialämter oder Jobcenter die Zahlung der Rückstände nur dann übernehmen, wenn d:ie Vermieter:in zusichert, dass das Mietverhältnis trotz ordentlicher Kündigung fortgesetzt wird. In diesen Fällen kann dann nicht einmal die fristlose Kündigung „geheilt“ und eine längere Räumungsfrist erreicht werden. Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt, hier eine Neuregelung schaffen zu wollen. Es ist jedoch noch offen, wann und wie diese umgesetzt wird. (mag) AZ: BGH VIII ZR 91/20 BGH Neues aus Karlsruhe Kosten für Baumfällarbeiten Der Fall Eine 40 Jahre alte Birke war morsch geworden und nicht mehr standfest. Die Vermieterin, eine Genossenschaft, ließ daher den Baum fällen. Die Kosten legte sie in der nächsten Betriebskostenabrechnung um. Für eine Mieterin bedeutete das allein Kosten von 415,29 €. Sie zahlte zwar die Betriebskosten unter Vorbehalt, forderte dann allerdings gerichtlich die bezahlten Baumfällungskosten zurück. Die Entscheidung Der BGH entschied zugunsten der Genossenschaft. Zur Begründung legte er dabei das Gesetz losgelöst vom Wortlaut aus. Die Umlagefähigkeit von Betriebskosten ist in der sogenannten Betriebskostenverordnung geregelt. Zu den Gartenpflegekosten ist dazu ausgeführt, dass neben der gärtnerischen Pflege auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen gehört. Das Fällen von Bäumen und Gehölzen ist demgegenüber nicht ausdrücklich aufgeführt. Die Karlsruher Richter argumentierten aber so, dass eine Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen regelmäßig die vorherige Entfernung der Altbepflanzung voraussetzt. Zudem stellt ihrer Meinung nach das Fällen und die Beseitigung eines kranken Baumes eine erforderliche Maßnahme der Gartenpflege dar. Auch das Argument, dass derartige Kosten nicht regelmäßig entstehen, ließ der BGH nicht gelten. Trotz möglicherweise größerer Zeitintervalle, in denen es jeweils zu einem Fällen der Bäume kommt, könne man hier noch von laufenden Kosten im Sinne des Gesetzes sprechen.

Mieterforum I/2022 12 ::: Titel Foto: Passivhaus Institut Welche Perspektiven sehen Sie für die zahlreichen Siedlungen der Nachkriegszeit im Ruhrgebiet? Hier sind, je nach Baualter, häufig die gleichen Gebäudetypen zu finden. Die Nachkriegsgebäude lassen sich vergleichsweise leicht in hoch energieeffiziente Gebäude verwandeln. Sie haben klare Grundrisse und Denkmalschutz spielt (meist) keine Rolle. Hier lohnt sich eine sorgfältige Planung der Sanierung, die sich dann für viele ähnliche Gebäude genauso anwenden lässt. Auf diese Weise können Zeit und Kosten gespart werden. Ein Gewinn für das Klima und die Bewohner, die von den geringen Energiekosten sowie dem deutlich erhöhten Wohnkomfort profitieren. Herr Steiger, klimaneutraler Neubau klingt gut. Wie sieht die gesamte Energiebilanz aus, wenn dafür bestehende Gebäude abgerissen werden? Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt von der Bauweise des Neubaus ab - derzeit wird viel diskutiert, ob Holzbauten durch den gebundenen Kohlenstoff eine relevante Kohlenstoffsenke im Klimasystem darstellen können - und von seinem Energiestandard. Gebäude benötigen für ihren Bau einiges an Energie, unter anderem für die Herstellung der Baumaterialien. Der deutlich größere Energiebedarf fällt jedoch während der jahrzehntelangen Nutzungsphase eines Gebäudes an. Erst beim hoch effizienten Passivhaus-Standard ist der Energieverbrauch während des langen Lebenszyklus so gering, dass er mit dem Energiebedarf für den Bau des Hauses ungefähr auf einer Höhe liegt. Die Faustregel heißt hier: Besser abreißen und hocheffizient neu bauen als nichts zu tun. Gibt es Faustregeln, wann eine Sanierung energetisch günstiger ist als ein Abriss und der Neubau eines Wohngebäudes? Eine Sanierung ist dann energetisch günstiger, wenn auf einen zukunftsweisenden Effizienzstandard wie den EnerPHit-Standard saniert wird und dem ansonsten ein weniger effizienter Neubau gegenübergestellt würde. Die Faustregel heißt hier also: Besser effizient sanieren, als minderwertig neu bauen. Sie erforschen europaweit Sanierungsprojekte. Gibt es gute Beispiele für die Modernisierung ganzer Siedlungen, die auch das Thema Mieterschutz und Bezahlbarkeit einbezogen haben? Die Erfahrungen mit der Sanierung von kompletten Siedlungen werden zu einem großen Teil gerade gemacht. Ein gutes und bereits abgeschlossenes Beispiel sind die Sanierungsprojekte in Innsbruck im Zuge des EU-Projekts SINFONIA. http://www.sinfonia-smartcities.eu/de/ demo-stadte/innsbruck. Ziel des Projekts ist es, rund 60.000 m² Wohnfläche in Wohngebäuden der 1930 - 1980er Jahren zu sanieren, um deren Energiebedarf um bis zu 80 % zu Klimaneutrales Bauen Passivhausstandard auch im Bestand erreichbar Jan Steiger vom Passivhaus Institut im Gespräch mit dem Mieterforum. Interview mit Jan Steiger, Mit-Geschäftsführer des Passivhaus-Instituts, das seit mehr als 25 Jahren unabhängig zur Entwicklung von Baukonzepten, Baukomponenten, Planungswerkzeugen besonders energieeffizienter Gebäude forscht.

Mieterforum I/2022 13 ::: Titel reduzieren sowie die Raumluftqualität signifikant zu verbessern. Im Rahmen von SINFONIA wurden insgesamt 30 Wohngebäude mit über 700 Wohneinheiten modernisiert. Davon sind rund 450 Wohneinheiten sogar nach dem EnerPHit-Standard zertifiziert, dem hoch energieeffizienten Standard für die Sanierung mit Passivhaus Komponenten. Was muss aus Ihrer Sicht geschehen, damit das Ziel der Bundesregiereng, einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu realisieren, erreicht werden kann? Jeder Neubau, jede Komplettsanierung sowie jede schrittweise durchgeführte Sanierung muss einen zukunftsweisenden Energieeffizienzstandard erreichen. Insbesondere bei Sanierungen ist es unumgänglich, so energieeffizient zu sanieren, dass die derzeitigen Neubaustandards noch übertroffen werden. Sonst wird es uns nicht gelingen, den Gebäudebestand so zu modernisieren, dass Gebäude in Zukunft auch im Winter flächendeckend mit der verfügbaren erneuerbaren Energie versorgt werden können. Was bietet das Projekt outPHit? Das von der Europäischen Union geförderte Projekt outPHit beabsichtigt, insbesondere bei zügig ablaufenden Sanierungslösungen, beispielsweise mit Vorfertigungskonzepten, zuverlässig eine hohe Energieeffizienz sicher zu stellen. Angestrebt wird der hoch effiziente EnerPHit-Standard. Insbesondere bei schnellen und vorgefertigten Sanierungssystemen besteht wenig Möglichkeit, während des Sanierungsprozesses qualitätssichernd einzugreifen. Die Systeme müssen also von vorne herein in sich stimmig sein und über funktionierende Konzepte zum Beispiel für Luftdichtheit und wärmebrückenfreie Anschlüsse verfügen. Nur so können die Sanierungsarbeiten mit möglichst wenig zusätzlicher Planung oder Anpassung vorgenommen werden. Mit vorgefertigten Elementen wird die Durchführungszeit der energetischen Sanierung kürzer, die Beeinträchtigung der Bewohner dadurch geringer, da zum Beispiel die Sanierung vorwiegend von außen durchgeführt werden kann und zudem das Gerüst nicht so lange stehen muss. Mit Passivhäusern verbinden viele Mieter:innen nach wie vor zahlreiche Vorurteile. Wie ist der aktuelle Stand der Technik? Das Gegenteil ist der Fall: Gerade Gebäude im Passivhaus-Standard sowie Häuser, die mit Passivhaus-Komponenten zum EnerPHit-Standard saniert wurden, zeichnen sich aufgrund Ihrer hohen Dämmqualität von Bauteilen und Fenstern sowie den geringen Wärmebrücken dadurch aus, dass sie frei von Schimmel und Tauwasser sind. Durch die mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird konstant vorgewärmte Frischluft in die Räume eingebracht. Durch die geringe Luftgeschwindigkeit entsteht auch keine Zugluft. Durch einen geeigneten Aufstellungsort der Lüftungsanlage und entsprechende Schalldämpfer im Kanalsystem wird auch vermieden, dass Schall emittiert beziehungsweise übertragen wird. Das alles ist keinesfalls Zukunftsmusik, das Passivhaus-Konzept ist seit 30 Jahren in der Praxis bewährt und Stand der Technik. Seit dem Bau des weltweit ersten Passivhauses Anfang der 1990er-Jahre in Darmstadt haben viele Bauherren und Baufrauen äußerst positive Erfahrungen mit dem Wohnen und Arbeiten in Passivhaus-Neubauten und mit Passivhaus-Komponenten sanierten Gebäuden gemacht. Die hohe Wohnqualität und der äußerst geringe Energieverbrauch wurden darüber hinaus durch zahlreiche wissenschaftliche Messprojekte wiederholt nachgewiesen. (mik) „Die Nachkriegsgebäude lassen sich vergleichsweise leicht in hoch energieeffiziente Gebäude verwandeln.“

Mieterforum I/2022 ::: Titel 14 Photovoltaikanlagen, außerdem ein Quartierszentrum mit Mikroappartments, einem Co-Working-Space zum gemeinsamen Arbeiten, eine Kindertagesstätte und einem E-Bike- und Scooterverleih. 235 Wohnungen sollen neu gebaut werden, zum Teil barrierefrei und senior:innengerecht, davon 30 Prozent öffentlich gefördert. 51 der neuen Wohnungen sollen über Aufstockungen, also eine zusätzliche Etage, entstehen – ein großer Teil aber auch durch Neubau. Und da liegt das Problem: Denn für die 235 neuen Wohnungen soll eine komplette Häuserreihe im Walkmühlenweg und im Brunshollweg abgerissen werden. 144 Wohnungen stehen bei Vivawest auf der Streichliste – von denen viele noch bewohnt sind. Wie ein Dreizack spannen sich die Häuser Richtung Nordwesten. Eine typische, ruhige Vorortsiedlung am Eingang nach Huckarde, mit zwei- und dreistöckigen Bauten, nicht spektakulär, aber vielen seit Jahren ein Zuhause. Vivawest plant hier Großes: Über 100 Millionen Euro will der Wohnungskonzern investieren, um in den nächsten fünf Jahren ein Modellprojekt zu realisieren. „Ökologisch“, „klimaneutral“ und „zukunftsgerecht“ sind Schlagworte. Und: die „Internationale Gartenschau“, die 2027 Tausende Besucher:innen ins Ruhrgebiet und auch nach Huckarde bringen soll. Geplant sind modernisierte Wohnungen und begrünte Dächer, Erdwärme und Das sorgt für Unsicherheit bei vielen Mieterinnen und Mietern. Sie haben Angst, ihr Zuhause zu verlieren. Mitte Januar informierte Vivawest über das Großprojekt. Schon im August sollen die Modernisierungen starten, im Dezember dann die ersten Abrissarbeiten. In dem Schreiben, das die vom Abriss Betroffenen erhalten haben, sichert Vivawest zu, eine neue Wohnung anzubieten und die Umzugskosten zu übernehmen. Was sie am Ende für die neuen Wohnungen bezahlen werden, wissen viele noch nicht. Man geht nicht so einfach „Ich will nicht weg“, sagt eine Frau, die in einem jener Häuser wohnt, die weichen sollen. Mit Namen genannt werden Eine „klimaneutrale“ Wohngegend, mitten im Dortmunder Gebiet der Internationalen Gartenschau – das plant Vivawest in Dortmunds Stadtteil Huckarde. Zwischen Walkmühlenweg, Brunshollweg, Pothmorgenweg und Thielenstraße sollen für das Modellprojekt 235 neue Wohnungen, eine Kita und vieles mehr entstehen und 144 Wohnungen abgerissen werden. Mietern droht ein riesiger Umbruch. Foto: age Klimaneutralität Zukunftsmodell Abriss?

Mieterforum I/2022 ::: Titel 15 erwartende Mieterhöhung nach der Modernisierung konkret angekündigt werden. Härtegründe – zum Beispiel gesundheitliche oder finanzielle – müssen einen Monat nach der Modernisierungsankündigung eingereicht werden. Für einen Abriss sei eine sogenannte Verwertungskündigung nötig. Die rechtlichen Hürden für den Vermieter hierfür sind jedoch sehr hoch. Die Mieter seien gut geschützt. Zudem gilt in Dortmund eine Wohnraumschutzsatzung, die vorgibt, dass der Abriss von Wohnungen genehmigt werden muss. Die Siedlung in Huckarde hat eine Besonderheit: Sie ist eine ehemalige Eisenbahnersiedlung. Als Vivawest einst die Bestände aus der Vestischen Wohnungsgesellschaft (THS) übernahm, übernahm sie auch die Zusage, auf Verwertungskündigungen zu verzichten. Wer den entsprechenden Nachtrag im Mietvertrag hat, kann lebenslang dort wohnen. Abreißen fürs Klima? Und wie sieht die Klimafreundlichkeit aus? Vivawest will neun Häuserriegel mit 144 Wohnungen abreißen, um 184 neu zu bauen. Wäre es nicht sozial- und umweltverträglicher, die Häuser im Bestand zu sanieren? Nein, sagt Vivawest, weil die ganze Siedlung neuer und moderner werden soll. In Dortmund mangele es an familien- und seniorengerechtem Wohnraum, zudem entspräwill sie nicht. Seit 15 Jahren wohnt sie hier mit ihrem Kind, ihre Mutter ganz in der Nähe. Frühestens im Dezember soll es mit dem Abriss in der Straße losgehen, im Februar 2024 soll sie dann raus. „Im Sommer danach wird mein Kind mit der Schule fertig, soll ich es in den letzten Monaten noch woanders hin verpflanzen? Hier wohnen auch alte Leute, eine Nachbarin ist bettlägerig. Die können gar nicht einfach umziehen.“ Sie selbst war erkrankt und ist noch immer im Genesungsprozess. „Wie soll ich gesund werden, wenn ich kein Zuhause habe?“ Auch ein anderer Mann, der in einem der Häuser wohnt, würde eigentlich lieber bleiben. Auch er war krank, und weiß nicht, ob er den Kampf um die Wohnung aufnehmen kann und will. Einige Nachbar:innen wollen ohnehin umziehen, oder sind schon weg. Wer den Walkmühlenweg entlang spaziert, sieht immer wieder in die Fenster von leerstehenden Wohnungen. Hoher Schutz vor Abriss Aber was dürfen Vermieter bei einem geplanten Abriss eigentlich? Grundsätzlich habe Mieter:innen einen hohen Schutz, erklärte Silke Schwarz, Juristin beim Mieterverein Dortmund, bei einer Mieterversammlung im Februar. Will ein:e Vermieter:in modernisieren, müssen die Maßnahmen und die zu chen die Grundrisse der Wohnungen nicht mehr dem, was heute gesucht wird. Einen ganzen Straßenzug abzureißen und, mit neuem Material, einen neuen aufzubauen ist aber nicht gerade CO2sparsam. Abriss nicht zeitgemäß Prinzipiell ist klimaneutrales und modernes Bauen ja etwas Gutes, sagt auch Dr. Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund. Gleich 144 Wohnungen abzureißen, hält er aber für überdimensioniert – vor allem mit Blick auf den Modellcharakter, den Vivawest dem Projekt zuschreibt. Massenhafter Abriss als Zukunftsmodell – das hält Tobias Scholz nicht für zeitgemäß. Die Bewohnerin aus dem Walkmühlenweg will nicht gehen, und auch nicht so schnell aufgeben. Der Termin mit einer Anwältin und der Verbraucherzentrale liegt schon hinter ihr, auch mit dem Mieterverein will sie Kontakt aufnehmen. Sie hofft, dass die Pläne für den Abriss noch nicht endgültig sind. „Meine Mutter sieht uns noch nicht woanders.“ Der Mieterverein unterstützt Betroffene. Wer sich organisieren möchte kann sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen: 0231-55765636 oder info@mieterverein-dortmund.de. (age) ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Gertraud Cölsche Pacht-und WEG-Recht Strafrecht Zivilrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht Vertragsrecht Verkehrsrecht

Mieterforum I/2022 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 7,50 Euro, Aufnahmegebühr 25,00 Euro Name Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von sieben Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Liebe/r Briefträger/in! Wenn unser Mitglied verzogen ist, teilen Sie bitte dem Mieterverein die neue Anschrift mit: Danke! Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo - Do 8:30 - 18:00 Uhr, Fr 8:30 - 14:00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo, Mi, Do, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Di 11.00 - 12.00 Uhr und Mo - Do 16:00 - 17:30 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Dagmar Linder -50 Mi + Fr 9:00 – 10:00 Uhr, Di + Do 11:00 – 12:00 Uhr Do 15:30 – 16:30 Uhr Mine Lech -51 Mo + Mi + Do + Fr 9:00 – 10:00 Uhr Mo 15:30 – 16:30 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10:00 – 11:00 Uhr Di + Do 15:30 – 16:30 Uhr Olga Merkel -53 Mo + Fr 10:00 – 11:00 Uhr Di 16:00 Uhr – 17:00 Uhr Martin Grebe -54 Mo + Mi + Do 16:00 – 17:00 Uhr Martina Bohn -55 Mo – Do 11:00 – 12:00 Uhr Di + Mi + Do 16:00 – 17:00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo + Di + Do + Fr 11:00 – 12:00 Uhr Di + Mi 15:00 – 16:00 Uhr Silke Schwarz -59 Mo – Fr 13:00 – 14:00 Uhr Außenberatungen in Lünen, Brambauer, Castrop-Rauxel und Waltrop Die Beratungen in den Außenberatungsstellen können aktuell nicht stattfinden. Bitte nutzen Sie unsere Beratungsangebote, wie alle anderen Vereinsmitglieder (Hotline, Kurzberatung, Terminvereinbarung). Beachten Sie hierzu die Hinweise auf den Seiten 4 und 5 im Heft. Bis zum Sommer wird das Angebot für die Außenberatungsstellen geprüft und weiterentwickelt.

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