Mieterverein Dortmund - Nr. 66

Mieterforum IV/2021 9 ::: Wohnungspolitik Mehr Transparenz - höhere Kosten? Neue Heizkostenverordnung 2022 kommt voraussichtlich eine neue Heizkostenverordnung (HeizkV). Während die alte Bundesregierung sie bereits ab Januar einführen wollte, hat der Bundesrat – bei grundsätzlicher Zustimmung – aber noch Änderungswünsche. Wie die neue Regierung hiermit umgeht, ist noch offen. Klar ist schon jetzt, zukünftig wird sich einiges ändern. So sollen MieterInnen künftig monatlich eine Übersicht über ihren Energieverbrauch erhalten. Dies kann per Post, aber auch per E-Mail oder über ein Mieterportal geschehen, sofern dieses genutzt wird. Ziel ist es, dass bereits im Laufe des Jahres hohe Verbräuche deutlich werden und nicht erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung. So können MieterInnen im besten Fall bereits frühzeitig reagieren. Damit monatlich Verbräuche mitgeteilt werden können, muss auch monatlich abgelesen werden. Daher werden künftig fernablesbare Wärmezähler vorgeschrieben. Messfirmen kommen dann nicht mehr persönlich in der Wohnung vorbei und können die Daten per Funk von der Straße aus ablesen. Sinnvoll ist aber auch selbst abzulesen, um die Ergebnisse später kontrollieren zu können. Bis Ende 2026 müssen alle Zähler auf fernablesbare Modelle umgestellt werden. Vermieter können die Umstellung als Modernisierung durchführen und die Kosten auf die MieterInnen abrechnen oder unter gewissen Umständen über die Betriebskostenabrechnung umlegen. Sollte der Vermieter ankündigen, die Kosten für die Zähler auf die Betriebskostenabrechnung umlegen zu wollen, können MieterInnen widersprechen. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, melden Sie sich kurzfristig in der Beratung. Wichtig ist, dass die Mehrheit der Nachbarschaft widerspricht. Sofern in der Wohnung bereits fernablesbare Heizkostenzähler eingebaut sind und der Vermieter seiner monatlichen Informationspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt, steht den MieterInnen ein Kürzungsrecht von 3 % der Heizkostenabrechnung zu. Bei der Überprüfung der Jahresheizkostenabrechnung sollten Mitglieder des Mietervereins zumindest eine der monatlichen Verbrauchsinformationen exemplarisch beilegen und mitteilen, in welchen Monaten sie diese erhalten haben. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Zielsetzung der neuen Verordnung. Damit können sich MieterInnen schneller und transparenter über ihre Energieverbräuche informieren und ihr Nutzerverhalten energiesparender ausrichten. Der DMB befürchtet allerdings, dass erhebliche Mehrkosten auf sie zukommen. „Mieterinnen und Mieter müssen befürchten, mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, die Änderung der Heizkostenverordnung. „Der Gesetzgeber hat versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen, die durch hohe Abrechnungskosten und drastische Preiserhöhungen der Messdienstunternehmen verursacht werden“, so die Bundesdirektorin. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat u. a. eine Evaluation nach drei Jahren gefordert, ob die erhofften Ersparnisse tatsächlich eintreten und zu prüfen, ob eine Deckelung der Kosten notwendig ist. (mar) Foto: pixabay

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