Mieterverein Dortmund - Nr. 66

Mieterforum IV/2021 7 ::: Titel Kerstin Ramsauer von der Verbraucherzentrale gibt Einspartipps bei steigenden Energiekosten. Ist die Raumtemperatur höher als erforderlich, bedeutet das unnötig verbrauchte Energie. Jedes Grad weniger senkt den Verbrauch um etwa sechs Prozent. Mit dem Thermostat können Sie selbst Ihre Wunschtemperatur einstellen. Im Schlafzimmer reichen oft 18 Grad, in weniger genutzten Räumen 16 Grad. Achtung: Ist die Wohnung zu kalt, kommt Schimmel. Meine Abrechnung schließt mit einer sehr hohen Nachforderung ab, die ich nicht zahlen kann. Habe ich ein Recht auf Ratenzahlungen? Wo kann ich Hilfe bekommen? Wenn Sie Ihre Rechnung für Strom oder Gas nicht bezahlen können, kann eine Ratenzahlung durchaus eine sinnvolle Alternative sein. Versuchen Sie mit Ihrem Energieversorger eine Ratenvereinbarung auszuhandeln. Falls keine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter bzw. Sozialamt wenden. Dort können Sie ggf. einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Sie können sich hierzu auch an die Verbraucherzentrale wenden. Wir beraten Menschen mit Zahlungsproblemen bei der Energierechnung und drohenden oder vollzogenen Energiesperren. Ich kann meine Abschläge nicht zahlen. Darf mein Versorger die Lieferung einstellen? Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro kann Ihr Versorger den Strom oder das Gas abklemmen. Davor muss er allerdings bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Er darf eine Energiesperre verhängen, wenn • er die Sperre vier Wochen vorher an- droht • den Vollzug der Sperre drei Werktage vorher ankündigt • der Verbraucher mindestens einen Betrag von 100 Euro nicht gezahlt hat • und die Sperre verhältnismäßig ist bzw. • der Verbraucher dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen ZahlungspÝichten nachzukommen. Angebote Verbraucherzentrale Beratung zu Strom- und Gaslieferverträgen: Themen wie Energierechnungen, Anbieterwechsel, Preiserhöhungen, Nicht-Auszahlungen des Bonus‘ oder eines Guthabens, untergeschobene Energieverträge, erste Hilfe bei Insolvenz (Basisberatung: 20€ - für Mitglieder des Mietervereins kostenlos) Energieberatung: Themen wie Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen und energieefÜziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen (kostenlos) Budget- und Energierechtsberatung Energiearmut: Regulierungsmöglichkeiten von Energieschulden, Check der HaushaltsÜnanzen, Planung des Haushaltsbudgets, Erschließung von Einsparpotenzialen, Verhandlungen mit dem Energieversorger (kostenlos) Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.nrw Termine Die Kontaktdaten der örtlichen Verbraucherzentrale Ünden Sie auch auf Seite 2. Energiesparservice der Caritas Wer seine Energiekosten senken möchte, kann sich auch bei der Caritas beraten lassen. Das kostenlose Angebot können Personen nutzen, die ALG II, Wohngeld oder Grundsicherung beziehen. Außerdem all jene Personen, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenzen liegen. Dies gilt insbesondere für RenterInnen mit geringen Bezügen oder Familien mit Kindern. Weitere Informationen: tinyurl.com/4xekpr5r Telefon: 0231 720917 - 01 Energiesparchecks des Mietervereins Hierzu Ünden Sie Informationen unter tinyurl.com/2p93z3a6 Sofortmaßnahmen gefordert Angesichts der aktuellen Preissteigerungen für Energie fordern der Deutsche Mieterbund und der Verbraucherzentrale-Bundesverband Maßnahmen, die zielgerichtet die Geldbeutel der VerbraucherInnen entlasten und zugleich Anreize für mehr Klimaschutz setzen. Andernfalls drohe eine Nebenkostenexplosion. Es brauche dringend schnelle und effektive Hilfe, besonders für einkommensschwächere Haushalte. Weiterhin dürfe die CO2-Steuer nicht mehr allein auf die MieterInnen umgelegt werden, Versorgungssperren müssten verhindert und das Wohngeld um eine Energiekomponente erweitert werden. Das Positionspapier „Verbraucher:innen schützen & Klimaschutz stärken“ kann hier eingesehen werden: tinyurl.com/yjcc4r59 Foto: Verbraucherzentrale

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