Mieterverein Dortmund - Nr. 66

Mieterforum IV/2021 6 ::: Titel Die Preise auf dem Gasmarkt spielen verrückt. Es drohen Preissteigerungen und hohe Nachforderungen bei der Heizkostenabrechnung. Mieterforum sprach mit Kerstin Ramsauer, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale Dortmund, worauf VerbraucherInnen achten müssen und wo es Hilfe gibt. Ein Gasanbieter beendet nicht automatisch die Belieferung, wenn er einen Insolvenzantrag stellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ob die Belieferung fortgesetzt wird, entscheidet der (vorläuÜge) Insolvenzverwalter. Wird die Belieferung gestoppt, springt der örtliche Grundversorger bei Strom oder Gas mit der sogenannten Ersatzversorgung ein. Es Ýießt also immer Energie. Sie fallen dann allerdings in den meist teuren Grundversorgungstarif. Diesen können Sie jedoch jederzeit wechseln. Ich habe Angst, dass ich bei den steigenden Preisen die nächste Abrechnung nicht bezahlen kann. Was kann ich jetzt schon tun? Mein Strom- und Gasanbieter möchte seine Preise stark erhöhen, weil der Gaspreis steigt. Darf er das? Welche Rechte habe ich? Sofern Sie einen Grundversorgungsvertrag haben, dürfen die Preise grundsätzlich erhöht werden, wenn bestimmte Kostenfaktoren ansteigen, auf die die Grundversorger keinen EinÝuss haben. Das ist gesetzlich erlaubt. Bei allen anderen Verträgen (Sonderverträgen) muss das Preisänderungsrecht dagegen wirksam in den AGB (Kleingedrucktes) vereinbart sein. Dies gilt auch für Sonderverträge, die Sie aktiv mit den Stadtwerken abgeschlossen haben. Wenn Sie eine Preiserhöhung bemerken, prüfen Sie eine mögliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel. Sie haben in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Sondervertrag setzt das Sonderkündigungsrecht eine Vertragsänderung voraus, was eine solche Preisänderung in den allermeisten Fällen ist. Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Das heißt: Bis zum 31. Dezember muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen. Bei einigen Gasanbietern droht aufgrund der aktuellen Gaspreise eine Insolvenz. Muss ich mit einer kalten Wohnung rechnen? Foto: pixabay Tipps für MieterInnen Was Sie bei hohen Energiekosten tun können

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