Tipps für MieterInnen: Steigende Energiekosten Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. www.mieterverein-dortmund.de Rechtsberatung: Infos zur Nebenkostenabrechnung 17. JG. Nr. 66, IV/2021 Kleinholthausen: Neue Mieterinitiative Titelbild: pixabay
Mieterforum IV/2021 2 Intern Editorial .....................................S. 2 Intern Von Papier zu digital .................. S. 3 Intern Neuer Vorstand...........................S. 4 Aktuell Wohnungsmarkt Ruhrgebiet ....... S. 5 Titel Steigende Energiepreise...............S. 6 Wohnungspolitik Der Koalitionsvertrag.................. S. 7 Wohnungspolitik Neue Heizkostenverordnung ....... S. 8 Mietrecht Antworten zu Nebenkosten .......S. 10 Vermieter Neue Mieterinitiative..................S. 12 Wohnungspolitik Neues Konzept für Dortmund....S. 14 ::: Inhalt / Editorial Herausgeber und Redaktionsanschrift: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Tel. 0231/ 55 76 56 0 info@mieterverein-dortmund.de Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW e.V. Redaktion: Alexandra Gehrhardt (age), Martin Grebe (mag), Aichard Hoffmann (aha), Mirko Kussin (mik), Martin Krämer, Mine Lech, Markus Roeser (mar) (V.i.S.d.P.), Dr. Tobias Scholz (ts), Martin Tubbesing (Layout) Anzeigen: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Tel. 0231/ 55 76 56 36 Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern AuÝage: 18.000 Erscheint vierteljährlich im Eigenverlag. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vorweg Deutschland hat gewählt. Die Zeichen für eine mieterfreundlichere Wohnungs- und Mietrechtspolitik stehen schlecht. Zwar haben sowohl SPD als auch Grüne vor der Wahl Verbesserungen gefordert, in den Sondierungs- und Koalitionsgesprächen scheint das Thema aber eher am Rande behandelt worden zu sein. Mit der FDP waren weitere, ernsthafte, Verbesserungen wohl nicht möglich. Der Mietenwahnsinn wird damit so schnell wohl nicht gestoppt. Umso wichtiger ist daher das Engagement vor Ort. Nachbarinnen und Nachbarn, die sich gemeinsam wehren, wenn Mieterhöhungen oder falsche Abrechnungen ins Haus Ýattern. Wir erleben immer wieder, dass Mitglieder ihre Nachbarinnen und Nachbarn mitbringen oder Informationen aus der Beratung weitergeben. Im besten Fall widerspricht ein ganzes Haus gemeinsam. Dies stärkt auch Sie gegenüber dem Vermieter. Daher sprechen Sie Ihre Nachbarinnen und Nachbarn an und informieren Sie sich gegenseitig. Dies ist auch ein guter Weg ins Gespräch zu kommen. Solch ein Beispiel Ünden Sie auf den Seiten 12 und 13 in diesem Heft. Kostenfreie Verbraucherrechtsberatung für MitgliederInnen des Mietervereins Dortmund :: : 44135 Dortmund, Reinoldistraße 7-9 Tel. 0231 / 720 91 701 :: : 44532 Lünen, Kirchstraße 12 Tel. 02306 / 301 3801 :: : 44575 Castrop-Rauxel, Mühlengasse 4 Tel. 02305 / 6987 901 :: : Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! :: : Ausgenommen: fachspeziÚsche Beratung, die über die allgemeine Beratung hinausgehen Veranstaltungstipps Impressum Foto: Verbraucherzentrale Foto: Martina Hengesbach Foto: Martina Hengesbach Foto: querbeet / istockphoto.com Foto: mik :: : VHS Waltrop Im Moment fallen die VHS-Veranstaltungen coronabedingt aus. :: : Harz IV und Wohnen Im Moment fallen die Veranstaltungen in der Beratungsstelle Arbeit coronabedingt aus. Ein Jahr mit vielen Veränderungen im Mieterverein und Einschränkungen für nahezu jeden von uns geht zu Ende. Für das Jahresende hatten wir eigentlich an einer Möglichkeit gearbeitet, auch wieder Termine in unserer Geschäftsstelle zu ermöglichen. Dies ist aber vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens abhängig. Für das bevorstehende Weihnachtsfest und das kommende Jahr wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Vorstandes, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Redaktion des Mieterforums alles Gute und bleiben Sie gesund! Öffnungszeit zwischen den Jahren Am 24. und 31.12. hat die Geschäftsstelle des Mietervereins geschlossen. Vom 27.12. bis zum 30.12. sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie telefonisch erreichbar. Die Außenberatung in Waltrop am 30.12. Ündet nicht statt.
Mieterforum IV/2021 3 ::: Intern Rechtsberatung weiterhin telefonisch Wie angekündigt, werden wir ab der Ausgabe III/2022 den Bezug des Mieterforums umstellen. Der elektronische Bezug wird dann der Regelfall. Das geht so: Sie erhalten von uns 4 x im Jahr eine Mail mit der Nachricht: „Das neue Mieterforum ist erschienen!“ Ein Klick auf den Link in der Mail und Sie können das Mieterforum auf einem Gerät Ihrer Wahl als PDF oder in unserem neuen, schicken Blätterkatalog lesen. Wer sich einen Eindruck davon machen möchte, findet auch diese Ausgabe unter: www.mvdo.de/mieterforum.html Selbstverständlich können Sie die Zeitschrift auch weiterhin kostenlos per Post und auf Papier beziehen. Aber dann müssen Sie es uns mitteilen! Das funktioniert so Sie gehören bereits zu den 1.230 Mitgliedern, die das Mieterforum elektronisch beziehen? Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. Auf Papier nur noch, wenn gewünscht Telefontermine zur Rechtsberatung können Sie unter der bekannten Telefonnummer 0231 / 55 76 56 0 vereinbaren. Wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar: montags bis donnerstags von 08.30 bis 18 Uhr und freitags von 08.30 bis 14 Uhr. Telefonische Kurzberatung und Hotline In laufenden Angelegenheiten können Sie Ihre/n Rechtsberater/in zu den Telefonberatungszeiten kontaktieren. Für Kurzanfragen steht Ihnen außerdem die Hotline der Rechtsberatung zur Verfügung. Zeiten und Telefonnummern Ünden Sie auf der Rückseite dieses Heftes. Außenberatungen Die Außenberatungen in Castrop-Rauxel, Lünen, Lünen-Brambauer und Waltrop Ünden weiterhin ersatzweise als Telefonsprechstunden statt (siehe Rückseite). Senden Sie uns Ihre Unterlagen rechtzeitig vorab zu. Übersendung Ihrer Unterlagen Entweder per E-Mail als PDF-Datei an info@mieterverein-dortmund.de, über das Online-Formular auf mvdo.de/kontakt.html oder in Kopie per Post, damit wir diese zum Termin vorliegen haben. Bitte teilen Sie uns auch mit, wann Sie den Termin haben. Die Unterlagen müssen spätestens am Werktag vor dem Termin bei uns ankommen. Kopien Ihrer Unterlagen können Sie zu den oben genannten Zeiten auch in unseren Hausbriefkasten im Erdgeschoss der Kampstraße 4 werfen. Da unsere Geschäftsstelle aktuell geschlossen ist, können hier keine Kopien gemacht werden. Rund um die Mitgliedschaft Die Mitgliederverwaltung des Mietervereins erreichen Sie unter 0231/55 76 56-66, E-Mail und Brief. Änderungen, z.B. der Adresse, Bankverbindung, aber auch Dokumente können Sie ebenfalls über unsere verschlüsselten Online-Formulare übermitteln: www.mvdo.de/aenderungen.html Sie wollen das Mieterforum ab sofort elektronisch erhalten? Teilen Sie uns dies bitte kurz mit, zusammen mit Ihrer aktuellen E-Mail-Adresse, sofern uns diese nicht bereits vorliegt. Sie wollen das Mieterforum weiterhin per Post und auf Papier gedruckt erhalten? Dann teilen Sie uns das möglichst bald telefonisch per Brief oder E-Mail mit. Diesen Aufruf werden wir in den folgenden zwei Ausgaben des Mieterforums wiederholen. Wer dann keine Rückmeldung zum Bezug des Mieterforums an den Verein gegeben hat, erhält ab Herbst 2022 unsere Vereinszeitung nicht mehr automatisch. Falls Sie sich in Zukunft doch einen Bezug wünschen, nehmen wir Sie selbstverständlich wieder in den Verteiler auf. (ts) Im neuen Blätterkatalog kann man bequem am Bildschirm durchs Heft stöbern. Screenshot: mik Geänderte Lesegewohnheiten auf der einen Seite und steigende Druck- und Portokosten auf der anderen Seite werden zu einer weiteren Veränderung beim Mieterforum führen.
Mieterforum IV/2021 4 ::: Intern Am 4. Oktober 2021 fand die Mitgliederversammlung des Mietervereins Dortmund erstmals virtuell statt. Silvia Beckmann (Foto links) und Rita Maria Jünnemann (Foto rechts) wurden erneut und Martin Steinestel (Foto mitte) erstmals in den Vorstand gewählt. Wir gratulieren allen dreien zur Wahl. Birgit Engl hatte nach 20 Jahren im Vorstand nicht erneut kandidiert. Der Mieterverein bedankt sich für Ihr großes Engagement für den Verein! Neuer Vorstand gewählt Fotos: Martina Hengesbach (3)
Mieterforum IV/2021 5 ::: Aktuell Wohnungsmarkt Ruhrgebiet Weniger Schrumpfung – höhere Preise Der Regionalverband Ruhr präsentierte Ende November den aktuellen Regionalen Wohnungsmarktbericht für das Ruhrgebiet. Bevölkerungswachstum und steigende Preise für Bauland und Wohnungen sind demnach inzwischen in allen Städten des Ruhrgebietes angekommen. Es bleibt allerdings bei sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkten, auch innerhalb der einzelnen Städte. Erstmalig wertet der Bericht aus, inwiefern die einzelnen Städte wohnungspolitische Maßnahmen ergreifen und gegen Problemimmobilien vorgehen. Deutlich wird, dass gerade kleinere Städte nur wenig Handlungsspielräume nutzen (können). Wer sich für den Wohnungsmarkt im Ruhrgebiet interessiert und sich mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen möchte, Ündet hier viele gute Übersichten. Der Bericht ist im Internet einsehbar: Link: https://www.rvr.ruhr/ themen/regionalplanung-regionalentwicklung/wohnungsmarktbericht-ruhr/
Mieterforum IV/2021 6 ::: Titel Die Preise auf dem Gasmarkt spielen verrückt. Es drohen Preissteigerungen und hohe Nachforderungen bei der Heizkostenabrechnung. Mieterforum sprach mit Kerstin Ramsauer, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale Dortmund, worauf VerbraucherInnen achten müssen und wo es Hilfe gibt. Ein Gasanbieter beendet nicht automatisch die Belieferung, wenn er einen Insolvenzantrag stellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ob die Belieferung fortgesetzt wird, entscheidet der (vorläuÜge) Insolvenzverwalter. Wird die Belieferung gestoppt, springt der örtliche Grundversorger bei Strom oder Gas mit der sogenannten Ersatzversorgung ein. Es Ýießt also immer Energie. Sie fallen dann allerdings in den meist teuren Grundversorgungstarif. Diesen können Sie jedoch jederzeit wechseln. Ich habe Angst, dass ich bei den steigenden Preisen die nächste Abrechnung nicht bezahlen kann. Was kann ich jetzt schon tun? Mein Strom- und Gasanbieter möchte seine Preise stark erhöhen, weil der Gaspreis steigt. Darf er das? Welche Rechte habe ich? Sofern Sie einen Grundversorgungsvertrag haben, dürfen die Preise grundsätzlich erhöht werden, wenn bestimmte Kostenfaktoren ansteigen, auf die die Grundversorger keinen EinÝuss haben. Das ist gesetzlich erlaubt. Bei allen anderen Verträgen (Sonderverträgen) muss das Preisänderungsrecht dagegen wirksam in den AGB (Kleingedrucktes) vereinbart sein. Dies gilt auch für Sonderverträge, die Sie aktiv mit den Stadtwerken abgeschlossen haben. Wenn Sie eine Preiserhöhung bemerken, prüfen Sie eine mögliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel. Sie haben in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Sondervertrag setzt das Sonderkündigungsrecht eine Vertragsänderung voraus, was eine solche Preisänderung in den allermeisten Fällen ist. Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Das heißt: Bis zum 31. Dezember muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen. Bei einigen Gasanbietern droht aufgrund der aktuellen Gaspreise eine Insolvenz. Muss ich mit einer kalten Wohnung rechnen? Foto: pixabay Tipps für MieterInnen Was Sie bei hohen Energiekosten tun können
Mieterforum IV/2021 7 ::: Titel Kerstin Ramsauer von der Verbraucherzentrale gibt Einspartipps bei steigenden Energiekosten. Ist die Raumtemperatur höher als erforderlich, bedeutet das unnötig verbrauchte Energie. Jedes Grad weniger senkt den Verbrauch um etwa sechs Prozent. Mit dem Thermostat können Sie selbst Ihre Wunschtemperatur einstellen. Im Schlafzimmer reichen oft 18 Grad, in weniger genutzten Räumen 16 Grad. Achtung: Ist die Wohnung zu kalt, kommt Schimmel. Meine Abrechnung schließt mit einer sehr hohen Nachforderung ab, die ich nicht zahlen kann. Habe ich ein Recht auf Ratenzahlungen? Wo kann ich Hilfe bekommen? Wenn Sie Ihre Rechnung für Strom oder Gas nicht bezahlen können, kann eine Ratenzahlung durchaus eine sinnvolle Alternative sein. Versuchen Sie mit Ihrem Energieversorger eine Ratenvereinbarung auszuhandeln. Falls keine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter bzw. Sozialamt wenden. Dort können Sie ggf. einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Sie können sich hierzu auch an die Verbraucherzentrale wenden. Wir beraten Menschen mit Zahlungsproblemen bei der Energierechnung und drohenden oder vollzogenen Energiesperren. Ich kann meine Abschläge nicht zahlen. Darf mein Versorger die Lieferung einstellen? Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro kann Ihr Versorger den Strom oder das Gas abklemmen. Davor muss er allerdings bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Er darf eine Energiesperre verhängen, wenn • er die Sperre vier Wochen vorher an- droht • den Vollzug der Sperre drei Werktage vorher ankündigt • der Verbraucher mindestens einen Betrag von 100 Euro nicht gezahlt hat • und die Sperre verhältnismäßig ist bzw. • der Verbraucher dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen ZahlungspÝichten nachzukommen. Angebote Verbraucherzentrale Beratung zu Strom- und Gaslieferverträgen: Themen wie Energierechnungen, Anbieterwechsel, Preiserhöhungen, Nicht-Auszahlungen des Bonus‘ oder eines Guthabens, untergeschobene Energieverträge, erste Hilfe bei Insolvenz (Basisberatung: 20€ - für Mitglieder des Mietervereins kostenlos) Energieberatung: Themen wie Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen und energieefÜziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen (kostenlos) Budget- und Energierechtsberatung Energiearmut: Regulierungsmöglichkeiten von Energieschulden, Check der HaushaltsÜnanzen, Planung des Haushaltsbudgets, Erschließung von Einsparpotenzialen, Verhandlungen mit dem Energieversorger (kostenlos) Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.nrw Termine Die Kontaktdaten der örtlichen Verbraucherzentrale Ünden Sie auch auf Seite 2. Energiesparservice der Caritas Wer seine Energiekosten senken möchte, kann sich auch bei der Caritas beraten lassen. Das kostenlose Angebot können Personen nutzen, die ALG II, Wohngeld oder Grundsicherung beziehen. Außerdem all jene Personen, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenzen liegen. Dies gilt insbesondere für RenterInnen mit geringen Bezügen oder Familien mit Kindern. Weitere Informationen: tinyurl.com/4xekpr5r Telefon: 0231 720917 - 01 Energiesparchecks des Mietervereins Hierzu Ünden Sie Informationen unter tinyurl.com/2p93z3a6 Sofortmaßnahmen gefordert Angesichts der aktuellen Preissteigerungen für Energie fordern der Deutsche Mieterbund und der Verbraucherzentrale-Bundesverband Maßnahmen, die zielgerichtet die Geldbeutel der VerbraucherInnen entlasten und zugleich Anreize für mehr Klimaschutz setzen. Andernfalls drohe eine Nebenkostenexplosion. Es brauche dringend schnelle und effektive Hilfe, besonders für einkommensschwächere Haushalte. Weiterhin dürfe die CO2-Steuer nicht mehr allein auf die MieterInnen umgelegt werden, Versorgungssperren müssten verhindert und das Wohngeld um eine Energiekomponente erweitert werden. Das Positionspapier „Verbraucher:innen schützen & Klimaschutz stärken“ kann hier eingesehen werden: tinyurl.com/yjcc4r59 Foto: Verbraucherzentrale
Mieterforum IV/2021 8 ::: Wohnungspolitik Neue Bundesregierung Wenig Fortschritt bei der Ampel „Mehr Fortschritt wagen“ ist das Motto des Koalitionsvertrag der neuen Ampelkoalition. In Bezug auf das Mietrecht steht das Papier allerdings eher für Stillstand. den steigenden Mieten soll durch mehr, schnelleren und günstigeren Neubau begegnet werden. Insgesamt sollen jährlich 400.000 neue Wohnungen entstehen, lediglich 100.000 davon öffentlich gefördert. Immerhin wird es für „Bauen und Wohnen“ ein eigenständiges Ministerium geben und es wird damit nicht wieder ein Randthema in einem anderen Ressort. Reformen im Mietrecht wird es voraussichtlich, wenn überhaupt, in geringem Umfang geben. Die Mietpreisbremse soll verlängert, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten leicht eingeschränkt werden. Beides greift im Ruhrgebiet nicht, da die Region nicht in der entsprechenden Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt definiert wird. Des Weiteren soll das Mietrecht reformiert werden, um Wohnungsverlust zu vermeiden und Betriebskostenabrechnungen transparenter zu machen. Was genau gemeint ist, bleibt offen. Dass die FDP das Justizministerium besetzt, wird mieterfreundliche Reformen sicherlich nicht fördern. Heiz- und Energiekosten Es gibt allerdings auch Verbesserungen zur jetzigen Situation. So soll die CO2-Umlage für Heizungen zwischen Vermietern und MieterInnen aufgeteilt werden. Bisher zahlen MieterInnen diese alleine, obwohl sie keinen Einfluss auf die Art der Beheizung haben. Ab Juni 2022 soll ein Stufenmodell entsprechend den Gebäudeenergieklassen gelten. Sollte dies nicht gelingen, werden die Kosten hälftig aufgeteilt. Für das Wohngeld soll es eine Klimakomponente geben und ein einmaliger Heizkostenzuschuss gezahlt werden. In welcher Höhe und ob hiervon nur Wohngeldempfänger profitieren, bleibt unklar. Weiter möchten die Koalitionsparteien die Einführung einer Teilwarmmiete prüfen, in dieser soll die Modernisierungsumlage aufgehen. Die Abschaffung der Modernisierungsumlage ist eine alte Forderung des Mieterbunds. Die Idee eines Warmmietenmodell haben sowohl Mieterbund als auch Vermieterverbände bereits formuliert. Bei der richtigen Umsetzung können MieterInnen hiervon profitieren und energetische Modernisierungen warmmietenneutral durchgeführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass tatsächlich ein mieterfreundliches Modell gewählt wird. Verbesserung Wohnungsmarkt Der Deutsche Mieterbund fordert schon seit Jahren eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit, um nicht renditeorientierte Wohnungsunternehmen zu stärken und dauerhafte Sozialbindungen zu realisieren. Die Ampel möchte sie tatsächlich wieder einführen, ohne die Konkurrenz zu benachteiligen. Die Ampel plant weiter Steuerschlupflöcher bei Share Deals zu schließen, illegale Immobilienfinanzierung zu erschweren und zukünftig eine ladungsfähige Adresse im Grundbuch vorzuschreiben. Die Spekulation mit Wohnungen könnte so uninteressanter werden. Bei undurchsichtigen Eigentümerstrukturen lassen sich so einfacher Forderungen geltend machen. Fazit Von den weitergehenden Forderungen von SPD und Grünen aus dem Wahlkampf ist im Koalitionsvertrag wenig übriggeblieben. Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens die wenigen Verbesserungen im Sinne der MieterInnen zeitnah realisiert werden. Foto: querbeet / istockphoto.com In Berlin stehen die Zeichen auf rot-gelb-grün.
Mieterforum IV/2021 9 ::: Wohnungspolitik Mehr Transparenz - höhere Kosten? Neue Heizkostenverordnung 2022 kommt voraussichtlich eine neue Heizkostenverordnung (HeizkV). Während die alte Bundesregierung sie bereits ab Januar einführen wollte, hat der Bundesrat – bei grundsätzlicher Zustimmung – aber noch Änderungswünsche. Wie die neue Regierung hiermit umgeht, ist noch offen. Klar ist schon jetzt, zukünftig wird sich einiges ändern. So sollen MieterInnen künftig monatlich eine Übersicht über ihren Energieverbrauch erhalten. Dies kann per Post, aber auch per E-Mail oder über ein Mieterportal geschehen, sofern dieses genutzt wird. Ziel ist es, dass bereits im Laufe des Jahres hohe Verbräuche deutlich werden und nicht erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung. So können MieterInnen im besten Fall bereits frühzeitig reagieren. Damit monatlich Verbräuche mitgeteilt werden können, muss auch monatlich abgelesen werden. Daher werden künftig fernablesbare Wärmezähler vorgeschrieben. Messfirmen kommen dann nicht mehr persönlich in der Wohnung vorbei und können die Daten per Funk von der Straße aus ablesen. Sinnvoll ist aber auch selbst abzulesen, um die Ergebnisse später kontrollieren zu können. Bis Ende 2026 müssen alle Zähler auf fernablesbare Modelle umgestellt werden. Vermieter können die Umstellung als Modernisierung durchführen und die Kosten auf die MieterInnen abrechnen oder unter gewissen Umständen über die Betriebskostenabrechnung umlegen. Sollte der Vermieter ankündigen, die Kosten für die Zähler auf die Betriebskostenabrechnung umlegen zu wollen, können MieterInnen widersprechen. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, melden Sie sich kurzfristig in der Beratung. Wichtig ist, dass die Mehrheit der Nachbarschaft widerspricht. Sofern in der Wohnung bereits fernablesbare Heizkostenzähler eingebaut sind und der Vermieter seiner monatlichen Informationspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt, steht den MieterInnen ein Kürzungsrecht von 3 % der Heizkostenabrechnung zu. Bei der Überprüfung der Jahresheizkostenabrechnung sollten Mitglieder des Mietervereins zumindest eine der monatlichen Verbrauchsinformationen exemplarisch beilegen und mitteilen, in welchen Monaten sie diese erhalten haben. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Zielsetzung der neuen Verordnung. Damit können sich MieterInnen schneller und transparenter über ihre Energieverbräuche informieren und ihr Nutzerverhalten energiesparender ausrichten. Der DMB befürchtet allerdings, dass erhebliche Mehrkosten auf sie zukommen. „Mieterinnen und Mieter müssen befürchten, mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, die Änderung der Heizkostenverordnung. „Der Gesetzgeber hat versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen, die durch hohe Abrechnungskosten und drastische Preiserhöhungen der Messdienstunternehmen verursacht werden“, so die Bundesdirektorin. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat u. a. eine Evaluation nach drei Jahren gefordert, ob die erhofften Ersparnisse tatsächlich eintreten und zu prüfen, ob eine Deckelung der Kosten notwendig ist. (mar) Foto: pixabay
Mieterforum IV/2021 10 ::: Mietrecht Wir haben im Haus keine Wasseruhren, sodass die Wasserkosten nicht verbrauchsabhängig verteilt werden können. Im Vertrag ist eine Verteilung nach WohnÛäche vereinbart. Ist das nicht ungerecht, wenn ich meine Wohnung gleicher Größe allein bewohne, andere Wohnungen jedoch von mehrköpÚgen Familien bewohnt werden? Kann ich von meinem Vermieter eine Verteilung nach Personenzahl verlangen? Einen Anspruch auf Verteilung nach Personenzahl haben MieterInnen nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung. Vorliegend werden die Kosten nach Wohnfläche verteilt, was entsprechend der vertraglichen Vereinbarung rechtmäßig ist. Dass ein Einpersonenhaushalt in einer großen Wohnung mehr WasserkosIch habe letzte Woche meine aktuelle Betriebskostenabrechnung erhalten. Mein Vermieter macht Druck, dass ich innerhalb von zwei Wochen bezahlen soll. Muss ich auch innerhalb dieser kurzen Zeit die Betriebskostenabrechnung prüfen und meine Einwendungen mitteilen? Grundsätzlich gibt es keine starre oder konkrete Frist für die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung. Die Forderung aus der Abrechnung wird sofort fällig. Üblicherweise geht man aber davon aus, dass MieterInnen zwei bis vier Wochen Zeit haben. In dieser Zeitspanne kann dann die Betriebskostenabrechnung überprüft werden. Diese Prüffrist ist jedoch nicht mit der im Gesetz genannten Einwendungsfrist von MieterInnen zu verwechseln. Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB haben MieterInnen Einwendungen gegenüber dem Vermieter spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Hierbei läuft die Frist immer erst am Ende des Kalendermonats ab. Haben Sie also die Abrechnung im November 2021 erhalten, können Einwendungen bis zum 30. November 2022 erhoben werden. Es reicht also, wenn die Nachzahlung unter Vorbehalt geleistet wird. Auch eine kurze Mitteilung an Ihren Vermieter, dass Sie uns Ihre Betriebskostenabrechnung zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt haben und diese alsbald erfolgen wird, ist genügend. So kann die Betriebskostenabrechnung detailliert überprüft und falls erforderlich Widerspruch erhoben werden. ten zahlen soll als eine dreiköpfige Familie in einer kleineren Wohnung, ist kaum verständlich. Dennoch ist eine derartige Kostenverteilung zulässig und verstößt nicht gegen gesetzliche Bestimmungen. Sie können die Änderung des Verteilerschlüssels anregen, hierzu müssen alle MieterInnen im Haus zustimmen. Zusätzlich können Sie um eine Anbringung von Wasseruhren bitten, hierdurch können jedoch Extrakosten entstehen. Unser Hausmeister führt den Winterdienst durch. In unserer letzten Betriebskostenabrechnung werden sowohl Hausmeisterkosten als auch Kosten für den Winterdienst abgerechnet. Ist das richtig? Der Winterdienst gehört in der Regel zu den typischen Hauswartkosten und wird mit der Abrechnung von Hausmeisterkosten bezahlt. Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter separat einen externen Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt, dann können die Kosten separat abgerechnet werden. Mein Vermieter hat im Zuge von Sanierungsarbeiten einen Container für den Bauschutt aufgestellt. Darf er die anfallenden Kosten im Rahmen der Müllbeseitigungskosten auf die MieterInnen umlegen? Kosten für einen Müllcontainer dürfen nur umgelegt werden, wenn diese der laufenden Müllbeseitigung dienen. Wird jedoch im Zuge von Umbau- oder Modernisierungsarbeiten ein Container für den Bauschutt aufgestellt, sind die Antworten zum Thema Stimmt meine Nebenkostenabrechnung? Rechtsanwältin Mine Lech antwortet auf Ihre Fragen. Foto: Martina Hengesbach Die jährliche Nebenkostenabrechnung wird häuÚg mit Spannung erwartet – bekomme ich etwas zurück oder muss ich nachzahlen? Vor allem bei hohen Nachforderungen kommt die Frage auf: „Muss ich das überhaupt zahlen?“. Rechtsberaterin Mine Lech beantwortet einige der häuÚgsten Fragen.
Mieterforum IV/2021 11 ::: Mietrecht Checkliste Betriebskostenabrechnung Viele Mitglieder reichen uns ihre Abrechnungen zur Überprüfung ein. In manchen Fällen kann man „vom Schreibtisch aus“ feststellen, dass eine Abrechnung nicht korrekt erstellt wurde. In der Regel benötigen unsere Fachleute allerdings Informationen von Ihnen, denn nur Sie wissen beispielsweise, ob die abgerechneten Positionen tatsächlich durchgeführt wurden. Anhand der folgenden Checkliste können Sie die wichtigsten Punkte schon einmal vorab prüfen. Bitte reichen Sie die Informationen mit Ihrer Abrechnung zur Prüfung ein. Dies erleichtert die Bearbeitung. Ein Beratungstermin kann trotzdem sinnvoll sein. 1. Wann ist die Abrechnung bei Ihnen angekommen? Vermieter haben ein Jahr Zeit eine Abrechnung zu erstellen. Kommt sie verspätet an, müssen MieterInnen mögliche Nachzahlungen nicht leisten. 2. Stimmen die angegebenen Vorauszahlungen? Wenn Sie mehr gezahlt haben, reichen Sie bitte Zahlungsbelege in Kopie ein. 3. Werden Kostenpunkte abgerechnet, die nicht oder nur wenig durchgeführt werden? Reinigen Sie beispielsweise das Treppenhaus selbst und Sie sollen trotz- dem auch für die Treppenhausreinigung zahlen? 4. Sind einzelne Positionen deutlich teurer geworden oder neu hinzugekommen? (Reichen Sie daher bitte auch mindestens eine ältere Abrechnung zum Vergleich ein, sofern sie bei uns nicht vorliegt.) 5. Sind die Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart? Die Rechtsprechung ist hier eher vermieterfreundlich. Reichen Sie uns daher unbedingt auch Ihren Mietvertrag in Kopie ein, sofern er nicht schon bei uns vorliegt. 6. Sind die Kosten zu hoch? Einen ersten Anhaltspunkt bietet der Betriebskostenspiegel. Er gibt Durchschnittswerte an. Sie erhalten den Betriebskostenspiegel zum Beispiel beim Mieterverein. Auf unserer Homepage Ünden Sie auch einen Musterrechner: https://www.mieterverein-dortmund.de/betriebskosten.html anfallenden Kosten selbstverständlich keine umlegbaren Kosten der Müllbeseitigung. Gleiches gilt für Containerkosten bei Gartenabfällen. Diese können jedoch unter Umständen innerhalb der Gartenpflegekosten geltend gemacht werden. Im vergangenen Jahr ist eine Mietpartei ausgezogen, die ihren Sperrmüll nicht mitgenommen hat. Der Vermieter beauftragte dann die Entrümpelung. In der aktuellen Betriebskostenabrechnung hat er diese Kosten auf die MieterInnen umgelegt. Müssen wir das bezahlen? Grundsätzlich gehören Sperrmüll- und Entrümpelungskosten zu den Kosten der Müllbeseitigung und sind somit Betriebskosten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter für eine geregelte Abfuhr sorgt. Wenn Sperrmüll auf Bestellung einzelner MieterInnen abgeholt wird, müssen diese die anfallenden Kosten bezahlen. Entrümpelungskosten nach Auszug aus einer Wohnung, die eher für eine Ausnahme und eine einmalige Aktion sprechen, dürfen nicht anteilig auf alle MieterInnen des Hauses umgelegt werden. Hier muss sich der Vermieter grundsätzlich an die VerursacherInnen halten. Allerdings hat der BGH entschieden, dass auch die Kosten für illegal entsorgten Sperrmüll dessen VerursacherInnen nicht feststellbar sind umgelegt werden können, wenn sie regelmäßig anfallen. Jahrelang haben wir selbst das Treppenhaus gereinigt. Nun hat der Vermieter eine ReinigungsÚrma beauftragt und angekündigt, dass er die anfallenden Kosten auf die MieterInnen umlegen wird. Ich habe mir meinen Mietvertrag angeschaut. Dort steht, dass ich selbst für die Treppenhausreinigung zuständig bin. Darf er das nun ändern? In Ihrem Fall wurde im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass Sie die Gemeinschaftsflächen selbst reinigen. Dann entfallen die Kosten für die Hausreinigung. Der Vermieter darf dann auch die getroffene Vereinbarung nicht von sich aus aufheben und eine Reinigungsfirma beauftragen. Denn es handelt sich hierbei um eine Änderung des Mietvertrages, sodass dies der Zustimmung durch Sie bedarf. Bei Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen kommt es immer wieder zu Problemen für MieterInnen. Foto: pixabay
Mieterforum IV/2021 12 ::: Vermieter liegen bleibt, die immer wieder für Diskussionen bei den MieterInnen sorgen“, sagt Andrea Lennardt. „Wobei der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, eine Ankündigung zum Einbau von digitalen Erfassungsgeräten für die Warmwasser- und Wärmeversorgung war“, ergänzt Barbara Rothtauscher. „Die Kosten von 25 bis 35 Euro sollten von den MieterInnen getragen werden. Der Mieterverein machte uns auf die Möglichkeit eines Widerspruchs aufmerksam.“ Das war im Sommer dieses Jahres. Unabhängig von einander hatten die beiden den Impuls, den Frust in der Siedlung zu bündeln und die insgesamt 62 Parteien mit einer Stimme in der Kommunikation mit Vivawest zu vertreten. Jede der beiden sprach Nachbarinnen und Nachbarn an, um für den Widerspruch zu werben, dabei lernte man sich kennen. Eigentlich ist es wirklich schön hier. Der Regenpfeiferweg im Dortmunder Stadtteil Kleinholthausen ist eine kleine Sackgasse: kein Durchgangsverkehr, viel Grünflächen zwischen den Häuserzeilen, jede Menge alter Baumbestand. Doch Vivawest modernisiert hier seit vielen Monaten die klassischen Mietshäuser der Wirtschaftswunderzeit. Rund um die Gebäude sieht man Baufahrzeuge, Baumaterialien und nicht abgeschlossene Arbeiten. Ein Zustand, der MieterInnen nervt. Vor allen Dingen, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Arbeiten einfach nicht zum Abschluss kommen. Kleiner Auslöser „Es ist die schlechte und intransparente Kommunikation, es sind die im Detail wenig durchdachten und oft schlecht ausgeführten Maßnahmen und der Dreck, der „Wichtig war, dass wir von Anfang an den Kontakt zum Mieterverein gesucht haben. Schließlich hat man dort Erfahrungen, was es alles zu berücksichtigen gibt, wenn man eine Mieterinitiative gründen möchte“, sagt Andrea Lennardt. Und ihre Mitstreiterin ergänzt: „Außerdem ist es ein wichtiges Signal an die Nachbarinnen und Nachbarn, dass wir es wirklich ernst meinen und nicht nur eine tolle Idee im Kopf haben, die dann aber weder eine rechtliche Grundlage noch Hand und Fuß hat.“ Großer Zuspruch Gesagt, getan. Innerhalb von ein paar Wochen organisierten sie eine erste MieterInnenversammlung, bei der auch Mietervereinssprecher Markus Roeser anwesend war. Mehr als die Hälfte der 62 Mietparteien waren anwesend. Der Mal sind es falsche Betriebskostenabrechnungen, mal ausufernde Modernisierungsmaßnahmen, mal eine generelle Unzufriedenheit über den Zustand des eigenen Wohnumfeldes. Die Auslöser warum sich MieterInnen in Initiativen zusammenschließen sind vielfältig. Ein Grund wird aber fast immer genannt: Gemeinsam ist man stärker. Fotos: mik Eigentlich könnte man hier im Regenpfeiferweg gut und ruhig wohnen. Eigentlich ... Neu gegründete Mieterinitiative Nichts zu tun ist keine Option
Mieterforum IV/2021 13 Stand der Widersprüche für die digitalen Erfassungsgeräte wurde besprochen und zahlreiche weitere Probleme innerhalb der Siedlung gesammelt. „Wichtig war uns beiden auch, dass wir durch die anderen Mietparteien eine Art Legitimation bekamen, im Namen der Siedlung zu sprechen“, sagt Andrea Lennardt. „Wir haben uns sozusagen ‚zur Wahl‘ gestellt“, ergänzt Barbara Rothtauscher. „Denn wir wollten deutlich machen, dass wir alle gemeinsam an diesem Strang ziehen und wir beide nicht automatisch vorgeben, wie und in welche Richtung die Initiative agiert.“ Eine E-Mail-Adresse der Initiative wurde eingerichtet und nur kurze Zeit später gab es eine weitere Versammlung, in der von dem Mieterverein zur Verfügung gestellten Mängelanzeigen zum Ausfüllen verteilt wurden, um die vielen Probleme der MieterInnen zu bündeln und sie in komprimierter Form der Vivawest zukommen zu lassen. Für die Neulinge bedeutet das alles: viel Arbeit und eine steile Lernkurve. „Natürlich waren unsere ersten Infoblätter nicht perfekt und uns fielen Sachen auf, die wir in Nachhinein vielleicht anders hätten formulieren können“, erklärt Barbara Rothtauscher. „Insbesondere am Anfang hat das schon Zeit gekostet. E-Mail-Listen mussten erstellt werden, aber insbesondere bei den älteren MieterInnen, muss es die persönliche Ansprache sein, denn die haben meist keine E-Mail-Adresse“, führt Andrea Lennardt aus. „Und sie brauchen auch viel mehr Unterstützung bei Ihren Problemen.“ Ihr Engagement in der Initiative ist ein aktiver Kampf gegen das Gefühl der Hilflosigkeit, auch wenn ihnen bewusst ist, dass sie bislang nur wenig Einfluss auf die Entscheidungen bei der Vermieterin haben. „Ich war an dem Punkt angekommen, wo ich etwas machen musste“, so Rothtauscher. „Und ich glaube, dass man als Gemeinschaft effektiver arbeitet und mehr erreichen kann.“ Positive Veränderungen Erste Erfolge kann die Initiative schon verbuchen: Die Kommunikation zu Vivawest hat sich deutlich verbessert. „Ich habe das Gefühl, es wird auf E-Mails und Telefonate reagiert, die vorher gerne mal unbearbeitet blieben und dass man uns eher auf Augenhöhe begegnet“, sagt Lennardt. So konnten für einige offene Punkte bereits Lösungen gefunden werden. Mitte November gab es zudem zwei Vor-Ort-Termine, bei denen sich die MieterInnen mit Vertretern der Vivawest auf sehr konstruktive Art und Weise austauschen konnten. Andrea Lennardt beschreibt weiterhin, dass auch die Gespräche zwischen den BewohnerInnen zugenommen haben und das Miteinander verbessert wurde. „Man kennt sich jetzt, ist mit vielen per Du. Wir sind ein Stück weit näher zusammengewachsen.“ Tipps für andere MieterInnen in anderen Siedlungen, die sich ebenfalls zusammenschließen möchten, haben die beiden auf jeden Fall: „Den Hintern hochzukriegen ist wichtig. Die Arbeit und Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen, entlastet den Einzelnen. Sich im Netz zu informieren, hilft sehr, dort teilen viele andere Initiativen nämlich ihr Know-how. Und wenn man dann noch den Kontakt zum Mieterverein sucht, ist man auf jeden Fall schonmal ganz gut beraten.“ (mik) ::: Vermieter Nicht zu Ende gedämmt. Einspareffekte werden so bestimmt nicht erzielt. ANWALTSKANZLEI Märkische Straße 46 | 44141 Dortmund | Tel. 0231/5897980 info@anwaeltebuero.de | barrierefreier Zugang Alena Kiekebusch Arbeitsrecht Miet- und Pachtrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Gertraud Cölsche Pacht-und WEG-Recht Strafrecht Zivilrecht Hauke Herrmann Fachanwalt für Sozialrecht ALG I, I I Renten- und Schwerbehindertenrecht Larissa Völker Mietrecht Vertragsrecht Verkehrsrecht
Mieterforum IV/2021 ::: Wohnungspolitik 14 nicht. Auch in Dortmund sind die Angebotsmieten im Coronajahr weiter gestiegen. Eine Neubauwohnung kostete nun im Mittel 11,10 Euro kalt pro Quadratmeter (+ 3,7 %), eine Mietwohnung im Bestand Als die Corona-Pandemie begann, fragten sich die WohnungsmarktexpertInnen, ob sich eine wirtschaftliche Rezession auch auf Mieten und Immobilienpreise niederschlagen würde. Mittlerweile ist klar: Sie tat es im Mittel 7,52 Euro (+ 1,9 %). Wer ein Einfamilienhaus baute, zahlte im vergangenen Jahr rund neun Prozent mehr als im Jahr zuvor (im Schnitt rund 520.000 Euro), wer kaufte, sogar etwa 20 Prozent mehr. Von Marktentspannung weit entfernt Gerade für Menschen mit kleinen Einkommen hat sich die Lage zugespitzt: Die Arbeitslosenquote war Ende 2020 mit 11,9 Prozent deutlich höher als im Jahr zuvor, und mehr Haushalte im Sozialleistungsbezug. Zugleich sind wieder rund 400 öffentlich geförderte Wohnungen aus der Preisbindung gefallen. Damit steigt die Konkurrenz um günstigen Wohnraum also gerade dort, wo der Geldbeutel schmal und die finanzielle Sorgen oft groß sind. Neues Wohnkonzept Nun hat die Stadt ein neues Wohnkonzept erarbeitet, das das in die Jahre gekommene Papier von 2009 ablösen und die Pfeiler für die künftige Wohnungspolitik in Dortmund stecken soll. Das Netzwerk „arm in Die Befunde sind seit Jahren ähnlich, nur die Zahlen ändern sich: Der Wohnungsmarkt in Dortmund bleibt angespannt, gerade für Familien, Menschen mit geringen Einkommen und mit Mobilitätseinschränkungen ist es schwer, Passendes zu Únden. Ein neues Wohnkonzept der Stadt Dortmund soll helfen. Foto: age Neue Impulse Ein neues Konzept für Dortmund
Mieterforum IV/2021 ::: Wohnungspolitik 15 eine passende Wohnung ziehen können, ohne ihr Quartier verlassen zu müssen. Die freiwerdenden Häuser, stünden dann Familien zur Verfügung, die innerstädtisch statt im Grünen wohnen wollen. Ein neues Wohnungsunternehmen Will die Stadt die Bezahlbarkeit von Wohnraum steuern, ist ein wichtiger Faktor, das Heft in der Hand zu halten. Darum soll die Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau von 25 auf 30 Prozent steigen. Wo Private bauen, müssen künftig also mindestens 30 Prozent der Wohnungen preisgebunden sein – auf den Grundstücken, auf denen noch Planrecht geschaffen wird. Einen größeren Schritt hat die Stadt schon im Sommer getan: Mit der Umgestaltung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft DSG vom formalen Konstrukt zum handlungsfähigen Unternehmen mit Personal und Geld entsteht ein neues städtisches Wohnungsunternehmen, mit dem der städtische Wohnungsbau auf sichere Füße kommen soll. Denn mit der DOGEWO, die zu 90 Prozent der Stadttochter DSW und zu zehn Prozent der Sparkasse gehört, und damit wirtschaftlich und gewinnorientiert handeln muss, war Arm“ hatte schon zur Kommunalwahl ein neues Wohnkonzept gefordert, das Perspektiven bieten sollte, wie Menschen, die Wohnraum benötigen, an diesen herankommen. Tatsächlich konzentriert sich das neue Konzept auf den Wohnungsbau und die Verwaltungsorganisation. 2.000 neue Wohnungen sollen pro Jahr entstehen, bei der vor allem Familien, Ältere, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und jene, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben, im Mittelpunkt stehen. So soll es zum Beispiel künftig Bezahlbarkeitsanalysen für einzelne Quartiere geben. Denn: In Dortmund liegen die Angebotsmieten zwar unter denen von Köln, Frankfurt oder München, das Ruhrgebiet gilt aber auch als armutsgefährdete Region – der Mietpreis allein sagt also erstmal nicht viel über die Bezahlbarkeit. Mit einem Verdrängungs- und Gentrifizierungsmonitoring sollen außerdem schnell Stadtteile oder -bezirke auffallen, in denen soziale Verdrängung droht. Bisher, heißt es im Wohnkonzept, seien „keine gravierenden, korrekturbedürftigen Verdrängungsprozesse“ festgestellt – auch nicht im Unionviertel, das vor zwölf Jahren zum Kreativquartier ausgerufen wurde, oder in Hörde, das durch den Phoenixsee eine grundlegende Umwandlung erfahren hat. Damit ist fraglich, ob ein solches Monitoring tatsächlich helfen wird, frühzeitig zu handeln – oder ob es, wenn das Pendel „ausschlägt“, nicht schon zu spät ist. Dass auch barrierefreier Wohnraum für SeniorInnen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen fehlt, ist seit Jahren als Problem bekannt. Was nicht bekannt ist: wie viele barrierearme und -freie Wohnungen es eigentlich wo gibt. Das soll nun erstmals erhoben werden – was womöglich größere Anstrengungen beim barrierefreien Bauen erst einmal verzögern könnte. Insgesamt sollen Wohnquartiere so ausgestaltet werden, dass Senioren, wenn die Familie ausgezogen und das Haus zu groß geworden ist, bequem in das nicht mehr zu machen. „Die Sparkasse Dortmund und die Dortmunder Stadtwerke sind als Eigentümer*in zwar selbst städtische Gesellschaften, nehmen ihre Eigentümerinteressen jedoch nur eingeschränkt unter Bezug zu wohnungspolitischen Aufgaben wahr“, heißt es im Wohnkonzept. Die DSG soll diese Lücke füllen, selbst Wohnungen im kommunalen Eigentum bauen und bestehende Immobilien sanieren, um so neuen Wohnraum zu schaffen. Außerdem will die Stadt verstärkt Grundstücke kaufen, diese für den Wohnungsbau entwickeln und es auch einfacher machen, in schon bestehenden Quartieren, in Innenhöfen und Baulücken, zu bauen. Fraglich ist noch, wie das Verhältnis zwischen dem Wohnungsunternehmen DOGEWO21 und der DSG aussehen, wer welche Aufgaben erfüllen soll. Hier wird noch Klärungsbedarf sein. Das neue Konzept macht deutlich, wie viel in Verwaltung, Planung und Umsetzung in den nächsten Jahren zu tun sein wird. Die Frage, wie für Menschen, die Probleme haben, sich auf dem Wohnungsmarkt selbst zu versorgen, eine gute Versorgung stattfinden kann, bleibt aber an vielen Stellen unklar. (age)
Mieterforum IV/2021 16 Beitrittserklärung zum Mieterverein Online-Beitritt unter www.mvdo.de Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., dessen Satzung ich anerkenne. Beitrag je Monat 7,50 Euro, Aufnahmegebühr 25,00 Euro Name Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ/Wohnort Telefon E-Mail Geworben von: (Name, Mitgliedsnummer) Mietrechtsschutzversicherung Übernahme aller Prozesskosten bis zu 300.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung von 150,- Euro. Monatsbeitrag: 2,00 Euro Ja, ich möchte über den Mieterverein prozesskostenversichert werden, gemäß dem „Rahmenvertrag zur Mietrechtsschutzversicherung“. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchungen erfolgen: 1/1 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in Name, Vorname IBAN Geldinstitut Rücktrittsrecht Ich erhalte nach Eingang meiner Beitrittserklärung die Satzung des Mietervereins sowie ggf. den „Rahmenvertrag zur Mietrechsschutzversicherung“ zugesandt. Danach kann ich innerhalb von sieben Tagen den Beitritt in den Mieterverein bzw. die Rechtsschutzversicherung widerrufen. Bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung erlischt das Rücktrittsrecht. Datum Unterschrift Bitte einsenden an: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Kampstr. 4, 44137 Dortmund Liebe/r Briefträger/in! Wenn unser Mitglied verzogen ist, teilen Sie bitte dem Mieterverein die neue Anschrift mit: Danke! Ihr Kontakt zum Mieterverein Dortmund Unsere Geschäftsstelle: Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund Mo - Do 8:30 - 18:00 Uhr, Fr 8:30 - 14:00 Uhr Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fax: 0231/ 55 76 56 - 16 E-Mail: info@mieterverein-dortmund.de Terminvereinbarungen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 0 Fragen zu Mitgliedsbeiträgen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 66 Hotline Allgemeine Mietrechtsfragen: Tel.: 0231/ 55 76 56 - 56 Mo, Mi, Do, Fr 9:00 - 12:00 Uhr und Mo - Do 16:00 - 17:30 Uhr Telefonische Kurzberatung für laufende Mietrechtsfälle: 0231/ 55 76 56 + Durchwahl Berater/in Durchwahl Sprechzeit Martina Bohn -55 Mo - Do 11:00 - 12:00 Uhr, Di + Mi 16:00 - 17:00 Uhr Martin Grebe -54 Di, Mi + Fr 11:30 - 12:30 Uhr, Mo + Do 16:00 - 17:00 Uhr Steffen Klaas -52 Mo + Mi + Do 10:00 - 11:00 Uhr, Di + Do 15:30 - 16:30 Uhr Mine Lech -51 Mo 15:30 - 16:30 Uhr, Mi + Do 09:00 - 10:00 Uhr Dagmar Linder -50 Di + Do 11:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 10:00 Uhr, Do 15:30 - 16:30 Uhr, Olga Merkel -53 Mo 10:00 - 11:00 Uhr, Di 16:00 - 17:00 Uhr, Fr 11:00 - 12:00 Uhr Silke Schwarz -59 Mo 10:00 - 11:00, 16:00 - 17:00 Uhr, Di - Fr 13:00 - 14:00 Uhr Özlem Yildiz -57 Mo, Di, Do 11:00 - 12:00 Uhr, Mi 15:00 - 16:00 Uhr, Fr 10:00 - 11:00 Uhr Außenberatung ohne Terminvereinbarung Castrop-Rauxel Özlem Yildiz Di 16.00 - 17.30 Uhr Lünen Martina Bohn Mo 13:00 - 14:30 Uhr, Do 14:00 - 15:30 Uhr Lünen-Brambauer Martina Bohn Mo 15:00 - 16:00 Uhr Waltrop Dagmar Linder Do 9:00 - 10:00 Uhr Aktuell als Telefonsprechstunde zu den angegebenen Zeiten unter 0231 / 55 76 56 0
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