Mieterverein Dortmund - Nr. 65

Mieterforum III / 2021 7 ::: Wohnungspolitik Mietspiegelreform beschlossen Wohnraumstärkungsgesetz in NRW Mehr Mittel gegen Wildwuchs Mietspiegel sind eine unglaublich nützliche Sache. Vermieter nutzen sie zur rechtssicheren Begründung von Mieterhö- hungen. Mietern geben sie die Sicherheit, nicht zu viel zu zahlen. Doch nicht selten gibt es Streit um die Frage, ob sie korrekt sind. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat eine Reform beschlossen, die Mietspiegeln mehr Rechtssicherheit beschert und Ihre Bedeutung stärkt. Zunächst einmal: Es bleibt beim Neben- einander von einfachen und qualifizierten Mietspiegeln und auch dabei, dass Miet- spiegel nach zwei Jahren fortzuschreiben sind und qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu zu erstellen sind. Neu ist, das Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern künftig Mietspiegel erstel- len müssen. Entscheidet man sich für ei- nen qualifizierten Mietspiegel, so müssen bestimmte Mindeststandards eingehal- ten werden, die das Gesetz definiert. Sind diese Standards eingehalten, können Ge- richte den Mietspiegel nicht mehr kippen. Gleiches gilt, wenn sowohl die Interessen- verbände der Mieter und Vermieter als auch die zuständigen Behörden den Miet- spiegel als qualifiziert anerkannt haben. Bessere Datengrundlage Neu ist auch die Auskunftspflicht bei der Datenerhebung. Früher war die Teilnah- me an der Stichprobe freiwillig. Das konn- te die Ergebnisse verzerren. Künftig müs- sen Mieter und Vermieter Auskunft über die Höhe der Miete und die Eigenschaften der Wohnung erteilen. Verbessert wurde auch der Zugriff der Behörden auf die Da- ten der Melderegister, der Grundsteuer und des Mikrozensus. Der Deutsche Mieterbund lobt die Verbes- serungen, bemängelt aber, dass immer noch nur die Vertragsabschlüsse der letz- ten Jahre in die Datenerhebung einfließen und nicht alle Mieten. Immerhin sind das inzwischen die letzten sechs und nicht mehr nur die letzten vier Jahre. In NRW ist am 1. Juli das Wohnraumstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es löst das bisherige Wohnungsaufsichtsgesetz ab und gibt den Kommunen bessere Möglichkeiten, um gegen Schrottimmobilien, Leerstände oder Umnutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnung vorzugehen. Für Kommunen, die sich selbst eine Zweck- entfremdungssatzung gegeben haben oder noch geben, gelten künftig einheitli- che Regeln bei Kurzzeit-Vermietungen: Nur noch drei Monate im Jahr sind erlaubt, ab dem nächsten Sommer braucht es eine Identifikationsnummer, um den Behör - den die Kontrolle zu erleichtern. So will das Land den zunehmenden Missbrauch von normalen Mietwohnungen als Ferienwoh- nung eindämmen – beispielsweise durch Internetportale wie airbnb.de . In solchen Kommunen darf Wohnraum auch nicht mehr länger als sechs Monate ohne trifti- gen Grund leer stehen. Auch aus dem Tönnies-Skandal in der Fleischindustrie hat die Landesregierung gelernt. Künftig müssen Arbeitgeber Sam- melunterkünfte für ihre Arbeiter anmelden und bestimmte Standards in Wohn- und Sanitärbereichen einhalten. Das neue Gesetz stellt klar, dass Ver- mieter von Schrottimmobilien die Er- satzunterkunft bezahlen müssen, wenn Kommunen ihr Haus für unbewohnbar erklären. Verstöße gegen das Gesetz können künftig mit bis zu 500.000 € Bußgeld geahndet werden statt bisher mit bis zu 50.000 €. Unter ihrer Federführung entstand das neue Gesetz: Landesbauministerin Ina Scharren- bach (CDU).

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