Mieterverein Dortmund - Nr. 64

Mieterforum II / 2021 8 ::: Wohnungspolitik „Alle diese Punkte werden angegangen, was wir begrüßen, aber leider hat die CDU/CSU-Fraktion bei der Reform des Baugesetzbuches manches aus dem ei- genen Hause Seehofer aufgeweicht“, kri- tisiert der Präsident des Deutschen Mie- terbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Herausgekommen ist ein Kompromiss, der zwar Verbesserungen mit sich bringt, aber auf Betreiben der Union von der Um- setzung der jeweiligen Landesregierung abhängig ist. Es droht ein wohnungspoli- tischer Flickenteppich.“ Umwandlungsverbot mit Lücken Dazu gehört die Genehmigungspflicht bei vorgesehener Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die die Verdrän- gung der Mieter eigentlich beenden oder zumindest massiv erschweren sollte. Im Ergebnis wurde diese von der CDU/CSU- Fraktion aber deutlich „entschärft“, in- dem nun die Länder festlegen können, für welche Art Mietshäuser die Beschränkung überhaupt gilt. Das Gesetz ermöglicht eine generelle Befreiung von der Geneh- migungspflicht bei einer Wohnungsan - zahl zwischen 3 und 15, um „Kleinver- mieter“ zu schützen, je nach Gusto der jeweiligen Landesregierung. „Faktisch werden damit im Idealfall zum Beispiel in Berlin deutlich weniger Wohnungen um - gewandelt werden, während Mieter in anderen angespannten Märkten, in de- nen sich sehr viel mehr Wohnungen in kleineren Häusern befinden, weiter aus ihren Wohnungen verdrängt werden“, sagt Siebenkotten. Vorkaufsrecht gestärkt Ausdrücklich lobt der DMB dagegen die neue Regelung zum kommunalen Vor- kaufsrecht, wonach Kommunen zukünftig Immobilien und Grundstücke zum preis- gedämpften Verkehrswert kaufen kön- nen. „Durch die enorm gestiegenen Bau- land- und Immobilienpreise haben die Kommunen hier bisher ein echtes Pro- blem. Zukünftig werden Kommunen, die bezahlbaren Wohnraum erhalten oder schaffen wollen, durch die Preisgrenze des Verkehrswerts effektiver unterstützt als bisher. Das ist echter Fortschritt, gerade in den hochpreisigen Städten“, so Sieben- kotten. Grundsätzlich problematisch ist aber, dass das erweiterte Vorkaufsrecht, der Umwandlungsvorbehalt und die Bauge- bote nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten sollen. Welche Wohnungsmärkte unter diese Kategorie fallen, wird von den Landesregierungen per Verordnung festgelegt. In NRW gilt eine solche Verordnung derzeit in nur 22 von 396 Kommunen. Zudem sind alle Re- gelungen zeitlich befristet. Große Koalition einigt sich auf Reform des Baugesetzbuchs Union verhindert mehr Mieterschutz Nach fast einem Jahr intensiver Verhandlungen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD am 4. Mai auf eine Reform des Baugesetzbuches geeinigt. Sie soll den Kommunen den dringend benötigten größeren Handlungsspielraum für die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen geben. Sie sollen mit der Erweiterung kommunaler Vorkaufsrechte, der Ausweitung der Baugebote und der Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterstützt wer- den. Der Deutsche Mieterbund ist trotzdem nicht zufrieden. Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger Der Deutsche Bundestag muss das Gesetz noch beschließen. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten

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