Mieterverein Dortmund - Nr. 64

Mieterforum II/2021 18 Bereits 2018 ahnten die MieterInnen den Modernisierungsärger. ::: Vermieter tungs- und Modernisierungskosten und eine genaue Aufstellung, welche Kosten auf die Mieterhöhung umgelegt werden würden. Inzwischen sind die meisten Arbeiten in Brünninghausen abgeschlossen und die Mieterhöhungen ganz real. Bis zu 150 Euro mehr pro Monat sollen einige Miete- rInnen zahlen. Doch welche Maßnahmen mit welchen Abzügen versehen wurden bleibt weiterhin ziemlich unklar. Deswe- gen unterstützt der Mieterverein knapp 50 MieterInnen bei ihrem Widerspruch gegen die Mieterhöhung. Hauptargu- ment: Das Unternehmen berücksichtigt nicht die vom BGH geforderten Abzüge 2018 berichteten wir im Mieterforum 53 über geplante Modernisierungsmaßnah- men von Vonovia in der Wohnanlage Am Bahnhof Tierpark in Dortmund Brünning­ hausen. In den Geschossbauten aus den frühen 1970er-Jahren sollten unter anderem die Heizkörper und Heizleitun- gen in den Gebäuden und alte Fenster ausgetauscht sowie Flachdächer und Treppenhäuser gedämmt werden. Kritik bei Ankündigung Bereits damals kritisierten der Mieterverein und die neu gegründete MieterInnen- Initiative, das intransparente Vorgehen seitens Vonovia. Es fehlte eine detaillierte Unterscheidung zwischen Instandhal- für Instandhaltungsmaßnahmen und setzt sich damit über die geltende Recht- sprechung hinweg. Alte Heizkörper nicht berücksichtigt Als Beispiel nennt der Verein etwa die jahrzehnte alten ausgetauschten Heizkörper und Heizungsrohre aus dem Ursprungsjahr der Gebäude. In den Mieterhöhungen sind je nach Bauab- schnitt keine oder nur rund 6 % Instand- haltungskosten abgezogen worden. Soll heißen: Für Vonovia stellt sich die Lage so dar, dass sie bei der Modernisierung keine Instandsetzungen eingespart hat. Doch sowohl der gesunde Menschen- verstand als auch die Rechtsberater des Im Sommer 2020 stärkte der Bundesgerichtshof die Rechte von MieterInnen bei Mieterhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen. Vermieter dürfen die Kosten für die Modernisierung auf die Mieter umlegen. Davon müssen Sie eingesparte Kosten für Instandhaltungen abziehen. Der BGH (BGH VIII ZR 81/19) stellte jetzt fest, dass dabei auch der altersbedingte Verschleiß berücksichtigt werden muss. Die Umsetzung führt nun zu Streit. Ärger am Bahnhof Tierpark Ignoriert Vonovia BGH-Urteil? Foto: mik

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