Mieterverein Dortmund - Nr. 64

Mieterforum II/2021 12 ::: Mietrecht rogrill. Wenn das Grillen im Mietvertrag oder in der Hausordnung untersagt wird, gilt dies für alle Arten des Grillens. Die Argumentation, dass es bei einem Elektrogrill zu weniger Rauchentwicklung Darf mir mein Vermieter das Grillen auf dem Balkon oder meiner Terrasse gene- rell verbieten? Ja. Ein Vermieter hat das Recht, seinen MieterInnen das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich zu untersagen. Dies muss dann entsprechend im Mietvertrag oder in der Hausordnung formuliert sein. Gibt es ein solches Verbot, müssen sich MieterInnen daran halten, andernfalls riskieren sie Abmahnungen und sogar die Kündigung, weil sie die Wohnung in vertragswidriger Weise nutzen. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Essen (10 S 438/01). Und wie sieht es mit einem Elektrogrill aus? Da gibt es ja keine qualmende Kohle. Im Prinzip unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Kohle-, Gas- oder Elekt­ kommt, reicht nicht aus, um sich über das Verbot hinwegzusetzen. In meinem Mietvertrag steht nichts zum Grillen, in der Hausordnung auch nicht. Wie sieht es in diesem Fall aus? Wenn das Grillen nicht ausdrücklich ver- traglich verboten oder anderweitig (etwa durch ein Verbot von Kohlegrills) geregelt ist, dürfen MieterInnen auf dem Balkon einen Grill betreiben. Darüber hinaus gibt es aber einige Bestimmungen und Regeln, die es dabei zu beachten gilt. MieterInnen müssen immer dafür sorgen, dass Nach- barn durch Qualm und Rauch nicht be- lästigt werden. Schließlich liegen Balkone in Mehrfamilienhäusern oft sehr dicht beieinander und es gilt verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Dabei zählt nicht allein das subjektive Empfin­ den des Grillers. Sommerzeit: Für viele MieterInnen ohne eigenen Garten ist der Balkon oft die einzige Möglichkeit, etwas Sonne und Entspannung zu genießen. Insbesondere in Zeiten von Ausgangssperren und geschlossenen Biergärten wird der Balkon zur Freizeitzone. Es wird Gemüse angebaut, gegrillt und gechillt. Aber was gibt es dabei für MieterInnen zu berücksichtigen? Was ist erlaubt? Und wo können VermieterInnen Grenzen setzen? Rechtsberaterin Olga Merkel beantwortet einige wichtige Fragen. Was darf man auf dem Balkon? Rauchende Grills Olga Merkel antwortet auf Ihre Fragen. Foto: MVDO

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